Regierung

Embryonale Stammzellen "weiter erforderlich"

Regierung spricht im neuen Stammzellbericht von "bemerkenswerter" Forschung.

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BERLIN. Die Bundesregierung hält die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen weiterhin für erforderlich. Dies gelte auch angesichts der neu verfügbaren humanen induzierten pluripotenten Stammzellen, heißt es im 5. Stammzellbericht, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat.

Im Berichtszeitraum 2010/2011 hat die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung (ZES) 19 Anträge von Wissenschaftlern auf Einfuhr von und Forschung an humanen embryonalen Stammzellen befürwortet.

75 Genehmigungen

Nach dem Stammzellgesetz von 2002 ist die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen verboten - es sei denn, die beim Robert Koch-Institut (RKI) angesiedelte ZES bewertet die Anträge positiv.

Dafür müssen unter anderem die Forschungsziele "hochrangig" sein und der verfolgte Erkenntnisgewinn darf sich nur durch Verwendung embryonaler Stammzellen erreichen lassen.

Bis Herbst 2012 hat das RKI von 77 Anträgen 74 genehmigt. Ende Februar ist zuletzt Professor Martin Zenke von der RWTH Aachen die 75. Genehmigung erteilt worden. Seit der Änderung des Stammzellgesetzes im August 2008 wurde zudem die Einfuhr 24 "neuer" Zell-Linien genehmigt.

Nach der ursprünglichen Fassung des Gesetzes durften nur Zell-Linien verwendet werden, die bis 1. Januar 2002 entstanden sind. Dieser Stichtag ist dann auf den 1. Mai 2007 vorverlegt worden.

Damit wollte die damalige große Koalition Wissenschaftlern die Möglichkeit eröffnen, auch an neueren Zell-Linien zu forschen. Zugleich sollt durch die Regelung verhindert werden, dass durch die "Nachfrage" aus Deutschland die Herstellung neuer Linien angestoßen wird.

Kontroverse Debatten

Die Bundesregierung bezeichnet einige der im neuen Stammzellbericht aufgeführten Forschungsprojekte als "bemerkenswert", da dort Zellmodelle für degenerative Erkrankungen wie beispielsweise Chorea Huntington entwickelt würden. Dies, so heißt es, scheine der erste Bereich zu sein, "in dem Ergebnisse der humanen embryonalen Stammzellforschung klinische Relevanz erlangen könnten".

Das Stammzellgesetz und die Ausnahmeregelungen sind wiederholt Gegenstand kontroverser Debatten gewesen. Bei einem Symposium der ZES im September vergangenen Jahres lobte RKI-Präsident Professor Reinhard Burger, das Stammzellengesetz habe sich als "Forschungsregulierendes Gesetz in der Praxis bewährt".

Der Münsteraner Philosoph und ehemalige Vorsitzende der ZES, Professor Ludwig Siep, sah das kritischer: "Die praktische Frage nach zehn Jahren Stammzellforschung in Deutschland ist: Handelt es sich überhaupt um Ausnahmen?"

Fast alle Antragsteller hätten zeigen können, dass ihre Forschungsvorhaben "hochrangig und alternativlos" waren. Sieps Fazit: "Eine an Genehmigungen gebundene Erlaubnis des Imports zu Zwecken der Forschung hätte möglicherweise die gleichen Folgen gehabt." (fst)

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