Kommentar
Europa nützt auch Patienten
In einer Serie von Urteilen hat der Europäische Gerichtshof die Rechte von Patienten gestärkt, die im EU-Ausland medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. In den nächsten Monaten baut das EU-Parlament grundsätzlich und systematisch die Hindernisse ab, die der Freizügigkeit für Patienten innerhalb der Europäischen Union Schranken setzten.
Freizügigkeit ist ein konstitutives Merkmal Europas. Sie konkretisiert sich in der Niederlassungsfreiheit etwa der Ärzte, dem freien Handel, etwa mit Arzneien oder anderen Medizinprodukten, und findet Ausdruck in der Harmonisierung von Qualität und Sicherheit von Gütern und Leistungen.
Für Kranke galt diese Freizügigkeit bislang nur sehr eingeschränkt - oder sie musste vor den Gerichten erstritten werden. Der Grund dafür ist, dass Sozialpolitik dem Nationalstaatsprinzip unterworfen bleibt. Dieser Widerspruch wird nun gelöst, indem die europäischen Bürger prinzipiell europaweit einen Leistungsanspruch auf dem Niveau ihres Heimatlandes haben.
Für Deutschland mit seiner relativ guten Medizininfrastruktur und seiner Lage im Zentrum Europas ist das günstig. Für Leistungsträger im Gesundheitswesen, aber auch für Politiker ein Anlass, sich auf die Stärken zu besinnen.
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