Fachärzte jubeln: Ambulante Op ohne Deckel

FRANKFURT / MAIN (pei). Die ambulanten Operateure haben Grund zur Freude über das Versorgungsgesetz: Es befreit sie vom Mengendeckel.

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Die Begrenzung des Mengenzuwachses bei ambulanten Operationen wurde zu Beginn dieses Jahres mit dem GKV-Finanzierungsgesetz eingeführt. KVen und Kassen sollten Regelungen zur Beschränkung dieser außerbudgetären Leistungen vereinbaren.

Der Verband von operativ und anästhesiologisch tätigen niedergelassenen Fachärzten (LAOH) hatte sich, ebenso wie andere Verbande von ambulanten Operateuren, heftig dagegen gewehrt, so etwa mit einer - inzwischen abgewiesenen - Verfassungsbeschwerde wegen Ungleichbehandlung.

"Subventionierte Krankenhäuser durften weiterhin unbegrenzt ambulant operieren", so der Verband.

Seit Jahresbeginn sei in vielen Op-Zentren von niedergelassenen Fachärzten die Zahl der Eingriffe um bis zu 16 Prozent gesunken. Diese Angaben beruhen auf einer Umfrage im LAOH, dessen Mitglieder überwiegend in Hessen tätig sind.

"Abkehr richtig und vernünftig"

Laut Dr. Thomas Wiederspahn-Wilz, dem Ersten Vorsitzenden des Verbands, waren die ambulanten Operateure zurückhaltend, weil sie nicht wussten, wie viele Eingriffe sie machen dürfen, und es seien mehr Patienten in die Krankenhäuser geschickt worden.

In Hessen besteht bis heute keine Regelung, das Verfahren liegt noch beim Schiedsamt. Er selbst habe erst Ende November eine vorläufige Abrechnung für das erste Quartal dieses Jahres erhalten, so Wiederspahn-Wilz.

Er betont aber, dass dies nicht der KV Hessen anzulasten sei, die mittlerweile bundesweit am schnellsten sei mit den Quartalsabrechnungen.

Nach den Worten des Verbandschefs ist die Abkehr von der Deckelung "richtig, vernünftig, und sie nützt den Patienten".

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