Bericht an Gesundheitsausschuss

GBA hält Fristen zu 99,7 Prozent ein

Veröffentlicht:

Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss meldet Vollzug: 99,7 Prozent aller Beratungsverfahren konnten zwischen April 2019 und Ende März 2020 in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist abgeschlossen werden, heißt es in einem Bericht, der der GBA jährlich dem Gesundheitsausschuss des Bundestags vorlegen muss.

918 Verfahren hat das Gremium demnach bearbeitet. In 571 Fällen wurden Beschlüsse gefasst, 347 Verfahren laufen noch. Insgesamt 17 Verfahren, 1,9 Prozent aller Beratungsanlässe, dauern mehr als drei Jahre an.

Fristvorgaben wurden verschärft

Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber 2015 die Fristvorgaben für den GBA nachgeschärft. Zudem hat sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in einzelnen Verfahren, so etwa zur Liposuktion, Scharmützel mit dem GBA wegen vermeintlich zu langer Beratungsverfahren geliefert.

GBA-Chef Professor Josef Hecken spart sich denn auch nicht die Spitze, es sei das „Alleinstellungsmerkmal“ der Selbstverwaltung, „evidenzbasiert und unabhängig von tagespolitischer Aktualität entscheiden zu können“.

In 111 Fällen im Plan

Von den 114 einmalig zu beratenden Verfahren, die mit einer Frist belegt sind, blieb der GBA in 111 Fällen im Plan, in drei Verfahren wurde die Zeitvorgabe gerissen. Alle diese Verfahren betreffen die Qualitätssicherung, unter anderem die politisch hoch umstrittenen planungsrelevanten Qualitätsindikatoren.

Zwölf Fälle, bei denen der GBA im letzten Bericht die Frist überschritten hatte, konnten nun doch abgeschlossen werden, so zum Beispiel bei den DMP für Depressionen und Rückenschmerz oder bei der systemischen Therapie für Erwachsene. (fst)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Angepasste Endpunkte, moderne Studiendesigns und ungelöste Herausforderungen

© metamorworks / Getty Images / iStock

Krebsmedizin auf neuen Wegen

Angepasste Endpunkte, moderne Studiendesigns und ungelöste Herausforderungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Flexibel bleiben, Betroffene besser einbinden und individuell behandeln

© vege / Fotolia

Hämatologie und Onkologie in Zeiten molekular basierter Therapie

Flexibel bleiben, Betroffene besser einbinden und individuell behandeln

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Nutzen durch randomisierte Studie belegt

Qigong-Übungen senken erhöhten Blutdruck

Lesetipps
Tablette, auf der GLP-1 steht

© THIBNH / Generated with AI / Stock.adobe.com

Neuer GLP-1-Rezeptoragonist

Orforglipron: Bekommt Semaglutid jetzt Konkurrenz?

Ein Stempel mit der Aufschrift "Regress"

© Gina Sanders / stock.adobe.com |

Interview zum Vertragsarztrecht

Regress-Prävention: Wie Ärzte Formfehlern aus dem Weg gehen