Bericht an Gesundheitsausschuss

GBA hält Fristen zu 99,7 Prozent ein

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Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss meldet Vollzug: 99,7 Prozent aller Beratungsverfahren konnten zwischen April 2019 und Ende März 2020 in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist abgeschlossen werden, heißt es in einem Bericht, der der GBA jährlich dem Gesundheitsausschuss des Bundestags vorlegen muss.

918 Verfahren hat das Gremium demnach bearbeitet. In 571 Fällen wurden Beschlüsse gefasst, 347 Verfahren laufen noch. Insgesamt 17 Verfahren, 1,9 Prozent aller Beratungsanlässe, dauern mehr als drei Jahre an.

Fristvorgaben wurden verschärft

Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber 2015 die Fristvorgaben für den GBA nachgeschärft. Zudem hat sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in einzelnen Verfahren, so etwa zur Liposuktion, Scharmützel mit dem GBA wegen vermeintlich zu langer Beratungsverfahren geliefert.

GBA-Chef Professor Josef Hecken spart sich denn auch nicht die Spitze, es sei das „Alleinstellungsmerkmal“ der Selbstverwaltung, „evidenzbasiert und unabhängig von tagespolitischer Aktualität entscheiden zu können“.

In 111 Fällen im Plan

Von den 114 einmalig zu beratenden Verfahren, die mit einer Frist belegt sind, blieb der GBA in 111 Fällen im Plan, in drei Verfahren wurde die Zeitvorgabe gerissen. Alle diese Verfahren betreffen die Qualitätssicherung, unter anderem die politisch hoch umstrittenen planungsrelevanten Qualitätsindikatoren.

Zwölf Fälle, bei denen der GBA im letzten Bericht die Frist überschritten hatte, konnten nun doch abgeschlossen werden, so zum Beispiel bei den DMP für Depressionen und Rückenschmerz oder bei der systemischen Therapie für Erwachsene. (fst)

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