Innovationsauschuss

GBA senkt Daumen bei zwei von fünf Projekten der Versorgungsforschung

Die ersten fünf Versorgungsforschungsprojekte sind abschließend vom Innovationsauschuss bewertet worden. Es mischen sich Licht und Schatten.

Von Florian Staeck Veröffentlicht:
Die Ergebnisse der Evaluation der SAPV-Versorgung in Nordrhein – hier ein Palliativpatient in einem Hospiz in Leipzig im Jahr 2015 – könnten in einer Überarbeitung der Richtlinie des GBA münden.

Die Ergebnisse der Evaluation der SAPV-Versorgung in Nordrhein – hier ein Palliativpatient in einem Hospiz in Leipzig im Jahr 2015 – könnten in einer Überarbeitung der Richtlinie des GBA münden.

© Waltraud Grubitzsch / ZB / dpa

Berlin. Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) hat die ersten fünf Versorgungsforschungsprojekte abschließend bewertet. Die Projekte stammen alle aus der ersten Fördertranche im Jahr 2016. Die Ergebnisberichte enthalten auch Hinweise, wie groß das Potenzial dieser Projekte im Hinblick auf die Regelversorgung ist:

  • Entwicklung von Methoden zur Nutzung von Routinedaten für ein Sektorenübergreifendes Entlassmanagement (EMSE): In dem Projekt wurde ein Werkzeug entwickelt, das Patienten mit einem erhöhten Versorgungsbedarf nach einem Krankenhausaufenthalt frühzeitig erkennt. Das hilft die Versorgungslücke zwischen Krankenhausaufenthalt und Nachsorge zu füllen. Der Innovationsausschuss urteilt, die Erprobung dieses Entlassmanagementinstruments sei im Rahmen einer neuen Versorgungsform (NVF) sinnvoll. Diese erfolgt bereits in dem Projekt „USER – Umsetzung eines strukturierten Entlassmanagements mit Routinedaten“.

„Keine belastbaren Aussagen“

  • HIOPP-6-Projekt – Hausärztliche Initiative zur Optimierung der Patientensicherheit bei Polypharmazie – Komplexitätsreduktion in der Polypharmazie unter Beachtung von Patientenpräferenzen: Entwickelt werden sollte ein Instrument, das die Komplexität der Arzneimittelanwendung automatisiert und personalisiert erfasst. Nach Ansicht des Innovationsausschusses konnten im Projekt „keine belastbaren Aussagen“ gewonnen werden, die Wirkung des Ansatzes wird als „nicht ausreichend„ bewertet.
  • Notfallversorgung von Migranten und Geflüchteten (NoMiG): Ziel des Projektes war es unter anderem, die Ursachen einer möglichen unangemessenen Nutzung der Notfallversorgung durch Migranten und Geflüchtete zu erforschen und zu klären, wie unnötige Kosten vermieden werden können. Im Ergebnis bestätige das Projekt die Vermutung, dass häufig eine unangemessene Inanspruchnahme der Notfallambulanzen durch Patienten mit Migrationshintergrund vorliegt. Staatliche Anbieter wie etwa das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung werden gebeten, ihre Angebote auf Basis der Erkenntnisse des Projekts weiterzuentwickeln.
  • Entwicklung eines Instruments zur Identifikation von multimorbiden Hochrisikopatienten für negative Folgen von Multimedikation (PROPERmed): Vergleichbar einer „Risikoampel“ sollte PROPERmed das Risiko für Einbußen an Lebensqualität, Einschränkungen in den Aktivitäten des täglichen Lebens und drohende Krankenhauseinweisungen vorhersagen. Der Innovationsausschuss spricht keine Empfehlung für das Projekt aus, da die Vorhersagemodelle künftiger Verschlechterungen der Lebensqualität und für Hospitalisierungen nicht „unmittelbar in der Regelversorgung nutzbar“ seien.
  • Evaluation der Wirksamkeit von SAPV in Nordrhein (APVEL): In dem Projekt wurde untersucht, wie gut die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) in der Region Nordrhein auf der Grundlage der SAPV-Richtlinie funktioniert. Im Mittelpunkt standen die in Anspruch genommenen Versorgungsleistungen oder Unterschiede zwischen Stadt und Land. Eine Stärke des Projekts sei die Vielfalt der eingenommenen Perspektiven. Denn es wurden Analysen aus Patienten-, Ärzte- und Kostenperspektive erstellt, urteilt der Innovationsausschuss. Die Projektergebnisse würden dem GBA-Unterausschuss „Veranlasste Leistungen“ übermittelt. Dort solle zeitnah geprüft werden, inwieweit die SAPV-Richtlinie überarbeitet werden muss.
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