Bestandsmarkt

GBA will sechs Arzneimittelgruppen aufrufen

Der Gemeinsame Bundesausschuss will weitere Arzneimittel des Bestandsmarktes unter die Lupe nehmen. Erste Ergebnisse sollen im Sommer 2014 vorliegen.

Von Sunna Gieseke Veröffentlicht:
GBA-Chef Josef Hecken will Arzneimittelwirkstoffe gegen Osteoporose einer Nutzenbewertung unterziehen.

GBA-Chef Josef Hecken will Arzneimittelwirkstoffe gegen Osteoporose einer Nutzenbewertung unterziehen.

© Becker&Bredel / imago

BERLIN. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat angekündigt, weitere Arzneimittel des Bestandsmarktes einer Nutzenbewertung zu unterziehen. Die Entscheidung darüber soll am heutigen Donnerstag in Berlin fallen.

"Insgesamt sollen sechs Arzneimittelgruppen aufgerufen werden", sagte Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des GBA, beim 4. Cognomed Branchentreff Onkologie in Berlin.

Darunter fielen unter anderem Schmerzmittel und Arzneimittelwirkstoffe gegen Osteoporose. Betroffen sind etablierte Präparate, die vor 2011 zugelassen worden sind.

Bewertungen erfolgen Anfang 2014

Hecken betonte, dass zunächst keine onkologischen Arzneimittel aufgerufen werden sollen. Welche Mittel zunächst bewertet werden sollten, definiere sich durch den Umsatz (Gewichtung: 80 Prozent) auf dem GKV-Markt und die verordnete Menge der Packungen als Ausdruck für die Zahl der damit versorgten Patienten (Gewichtung: 20 Prozent).

Die Pharma-Unternehmen hätten drei Monate Zeit, die Dossiers einzureichen. Die Abgabetermine sollen nach Angaben des GBA-Chefs gestaffelt werden.

Die ersten Bewertungen der Arzneimittel auf dem Bestandsmarkt durch das IQWiG sollen Anfang 2014 erfolgen. Ab dem Sommer 2014 sollen dann die ersten Ergebnisse verkündet werden, sagte Hecken.

Kabinett hat Gesetz abgenickt

Bereits im vergangenen Sommer hatte der GBA beschlossen, die modernen Antidiabetika (Gliptine) unter die Lupe zu nehmen. Novartis hatte dagegen vor dem Landessozialgericht Berlin geklagt: Das Unternehmen wollte einstweiligen Rechtsschutz im Bewertungsverfahren für die Gliptine - hat jedoch kein Recht bekommen.

Die Bundesregierung will daher künftig rechtliche Schritte gegen Bewertungen von Bestandsmarktprodukten ausschließen.

Den entsprechenden Entwurf eines "dritten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften" hat das Kabinett abgenickt.

Darüber hinaus warnte Hecken vor einer zu starken Fokussierung auf den Endpunkt Mortalität in der frühen Nutzenbewertung, wohl wissend, dass viele Studien darauf ausgerichtet seien. "Es darf nicht sein, dass die Lebensqualität bei der Bewertung von Arzneien ausgeblendet wird."

Zugleich gab er zu bedenken, dass eine Dominanz dieses Aspekts in der Konsequenz zu einem K.o-Kriterium führen könnte, was keiner wolle. Er reagierte damit auf den Schlagabtausch zwischen dem IQWiG und der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie.

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