Direkt zum Inhaltsbereich

Gericht erlaubt Veröffentlichung von MDK-Bericht

CHEMNITZ (bee). Das Sächsische Landessozialgericht hat entschieden, dass die Veröffentlichungen von Transparenzberichten bei Pflegeheimen im Internet zulässig sind.

Veröffentlicht:
MDK-Prüfberichte von Pflegeheimen dürfen im Web veröffentlicht werden, auch wenn es darin kritische Ausführungen gibt. © GaToR-GFX / fotolia.com

MDK-Prüfberichte von Pflegeheimen dürfen im Web veröffentlicht werden, auch wenn es darin kritische Ausführungen gibt. © GaToR-GFX / fotolia.com

© GaToR-GFX / fotolia.com

Dies sei auch der Fall, wenn der Bericht kritische Ausführungen enthalte. Damit wies das Gericht eine Beschwerde eines Pflegeheimträgers aus dem Raum Dresden ab. Der Betreiber hatte sich gegen die Veröffentlichung des MDK-Prüfberichts mit dem Hinweis gewehrt, dass die Mängel inzwischen behoben seien.

Somit spiegelten die Berichte nicht mehr die aktuellen Verhältnisse in den beiden betroffenen Heimen wider. Außerdem sah der Kläger seinen grundrechtlichen Anspruch auf fairen Wettbewerb verletzt. Dieser Auffassung hat sich das Gericht nicht angeschlossen. Es verweist in einer Mitteilung darauf, dass die Überprüfung durch den MDK auf dem Gebot der Sachlichkeit und Neutralität beruhe.

Der Ersatzkassenverband vdek begrüßte das Urteil. "Wir hoffen, dass diese Entscheidung richtungsweisend für all diejenigen ist, die sich mit Händen und Füßen gegen die Veröffentlichungspflicht wehren", sagte Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des vdek. Die Sozialgerichte entscheiden derzeit noch unterschiedlich bei der Frage, ob die Transparenzberichte - bei schlechten Bewertungen - veröffentlicht werden dürfen (wir berichteten).

Az: L 1 P1/10 B ER

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundessozialgericht

Urteil: Krankenkasse muss keine Skiprothese bezahlen

Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Anhörung zum GKV-Sparpaket: Koalition zwischen Baum und Borke

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Dissens in Bezug auf Wirksamkeit

Wem oder wogegen helfen Probiotika?

Auf Haus- und Heimbesuch

Die perfekte Hausbesuchstasche: Worauf Sie beim Packen achten können

Lesetipps
Wer KI als Unterstützung für Diagnosen nutzt, sollte die Ergebnisse immer prüfen, denn: Auch KI macht Fehler.

© elenabsl / Stock.adobe.com

Tipps von hausärztlichen Anwendern

Wenn Kollege KI in der Arztpraxis „assistiert“

Eine Hand hält ein

© Sergey Nivens / stock.adobe.com

Jetzt abonnieren

Unsere Newsletter in der Übersicht

Ein Mann liegt regungslos auf dem Boden.

© Short World / Generated with AI / stock.adobe.com

DGIM 2026

Bewusstseinsstörungen: Der internistische Blick