Bundesrat

Gesetze zur Anti-Korruption, zur Transplantation und zur Prostitution

Gesundheitspolitik im Bundesrat: Das Anti-Korruptionsgesetz wurde verabschiedet - bei anderen Gesetzen soll nachjustiert werden.

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BERLIN. Der Bundesrat hat bei seiner Sitzung am Freitag auch eine Reihe gesundheitspolitischer Themen behandelt. So hat die Länderkammer die Bundesregierung aufgefordert, beim geplanten Transplantationsregister nachzuschärfen; das Anti-Korruptionsgesetz wurde wie erwartet verabschiedet. Eine Übersicht:

Transplantationsregistergesetz

In seiner Sitzung am Freitag sprach sich der Bundesrat dafür aus, die vorgesehene ausdrückliche Einwilligung des Organempfängers und -spenders vor einer Datenübertragung ans Register zu streichen.

"Angesichts der begrenzten Zahl an Transplantationen ist die Vollständigkeit der Daten von ausschlaggebender Bedeutung für valide und aussagekräftige Auswertungen", heißt es in der Stellungnahme. Wenn die Betroffenen ihre Zustimmung zur Datenübertragung nicht geben, bestehe die Gefahr, dass die Gesetzesziele verfehlt werden, warnte der Bundesrat.

Das Transplantationsregister soll medizinische Daten zusammenführen und so Chancen eröffnen, die Versorgung zu verbessern und die Transparenz in der Transplantationsmedizin zu erhöhen.

Anti-Korruptionsgesetz

Wie erwartet wurde es verabschiedet und muss nun nur noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Auf den letzten Metern sind noch Entschärfungen vorgenommen worden: So werden Verstöße gegen das Berufsrecht nun doch nicht sanktioniert (die "Ärzte Zeitung" berichtete).

Bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse stößt das Gesetz auf Zustimmung. Es "wurde höchste Zeit für den Gesetzgeber, den zahlreichen Ankündigungen endlich Taten folgen zu lassen", teilte KKH-Vorstandschef Ingo Kailuweit nach der Sitzung am Freitag mit. Inwieweit Bestechung und Bestechlichkeit eingedämmt würden, werde sich in der Praxis zeigen. Wenn nötig, müsste das Gesetz nachgeschärft werden, so Kailuweit.

Prostituiertenschutzgesetz

Die Länder lehnen Teile des von der Bundesregierung geplanten Prostitutionsgesetzes ab. Der entsprechende Gesetzentwurf steht laut Stellungnahme des Bundesrats im Widerspruch zu dem Ziel, Prostituierte zu schützen. Behörden würden unter anderem ermächtigt, Anordnungen zur Ausübung der Prostitution zu erteilen.

Der Gesetzentwurf enthält unter anderem eine Kondompflicht beim Geschlechtsverkehr. Wer als Kunde dagegen verstoße, dem drohe eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.

Unfallgaffer

Eine Initiative, um Gaffer bei Unfällen künftig strafrechtlich verfolgen zu können, haben am Freitag Niedersachsen und Berlin eingebracht. Wer Feuerwehr, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst nach Unglücken behindert, dem sollen eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe drohen. Der Gesetzentwurf wird nun weiter beraten. (jk/fst)

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Kommentar

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Kommentare
Dr. Wolfgang P. Bayerl 16.05.201615:06 Uhr

Also noch weniger Transplantation und noch mehr Prostituierte

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