TSVG

Gezerre an Sprechstundenzeiten und Vergütung

Die Arbeitszeiten der Ärzte hat die Politik noch nicht ausdiskutiert. Jetzt kommt ein Vorschlag der Kassen wieder auf die Tagesordnung: Sprechstunden am Abend und am Samstag.

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Nach wie vor gibt es unter den Gesundheitspolitikern Diskussionsbedarf beim TSVG-Punkt Sprechstunden und Vergütung. So wird etwa um die Verteilung der Pflicht-Sprechstunden gerungen.

Nach wie vor gibt es unter den Gesundheitspolitikern Diskussionsbedarf beim TSVG-Punkt Sprechstunden und Vergütung. So wird etwa um die Verteilung der Pflicht-Sprechstunden gerungen.

© [M] Supar Perfundo / stock.adobe.com

BERLIN. Gesonderte Vergütungen für die Entzerrung der Sprechstunden niedergelassener Ärzte im Wochenverlauf sind nach wie vor Thema der Beratungen zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Darauf haben Gesundheitspolitiker der Regierungsfraktionen am Donnerstagabend in Berlin verwiesen.

„Ich halte es tatsächlich für sinnvoll, Sprechstunden in den späten Abendstunden und an Samstagvormittagen anzubieten“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sabine Dittmar, bei der Veranstaltung „GKV live“ des GKV-Spitzenverbandes. Das passiere auch heute schon und werde im EBM gesondert vergütet.

Die Anreize für Ärzte, zu diesen Zeiten Sprechstunden anzubieten, könnten aber höher sein. Über extrabudgetäre Vergütungsanteile könnte die Politik eventuell erreichen, dass Arztpraxen zu diesen patientenfreundlichen Zeiten geöffnet würden.

Verteilung der Arbeit erreichen

Der stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann Magnus von Stackelberg, verwies auf den Versorgungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen. Zu Zeiten, zu denen die Patienten in Massen in die Ambulanzen der Krankenhäuser gingen, sollten die KVen ganz gezielt ambulante Versorgung anbieten, sagte von Stackelberg.

„Mit Wochenend- und Abendöffnungszeiten wollen wir eine Verteilung der Arbeit erreichen und nicht absolut mehr Stunden“, sagte von Stackelberg.

Dafür sollten die Kassen dann auch mehr Geld ausloben. Extra-Vergütungen sollte es am besten auch dann geben, wenn ein Facharzt einen vom Hausarzt dringlich überwiesenen Patienten binnen 24 Stunden annehmen würde.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Christine Aschenberg-Dugnus warnte vor den Folgen kleinteiliger Hin- und Herschieberei von Zeiten und Honorarbestandteilen. „Dann brauchen wir Kontrolle“, sagte Aschenberg-Dugnus.

Auf der anderen Seite werde jedoch dem Abbau von Bürokratie das Wort geredet. Mit den vorgesehenen Regeln werde die Schlange vor den Praxen nicht kürzer, es ständen nur andere vorne. Die FDP-Politikerin plädierte für die Entbudgetierung der ärztlichen Grundleistungen. In einigen KVen funktioniere die bereits, ohne dass das System in die Knie gehe.

„Ein Arzt mit Kassenauftrag hat eine Versorgungsverpflichtung“

An dieser Stelle der Diskussion begegneten sich Liberale und Linke. „Ein Arzt mit Kassenauftrag hat eine Versorgungsverpflichtung“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Linken, Harald Weinberg. Was nun im Gesetzentwurf stehe, sei Ausdruck einer Misstrauenskultur gegenüber den niedergelassenen Ärzten.

Wie die Kontrolle der neuen Möglichkeiten aussehe, sei bislang offen und werde vom Gesetz auch nicht geregelt. „Insofern ist das TSVG an dieser Stelle Aktionismus, der zu nicht besonders viel mehr Versorgung führen wird“, sagte Weinberg.

Mit dem TSVG soll die Mindestsprechstundenzahl für die Kassenzulassung von 20 auf 25 Stunden aufgestockt werden. Da nicht alle Ärzte bislang 20 Stunden Sprechzeit anböten, werde mit dem Gesetz das Volumen der für Kassenpatienten zur Verfügung stehenden Zeit anwachsen, sagte der Berichterstatter der Unionsfraktion für das TSVG, Axel Krauß.

Mit dem TSVG zeichne sich keine Revolution ab. Es sei eine „behutsame Weiterentwicklung des Gesundheitssystems“.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Maria Klein-Schmeink betonte, dass es die Ärzteschaft selbst in der Hand hätte, Klarheit zu schaffen, wie die Öffnungszeiten tatsächlich seien. Es gebe bereits seit 2015 für die Ärzte die Vorgabe, ihre Öffnungszeiten an die KVen zu melden.

„Leider kann man den Inhalt dieser Meldung dann nicht erfahren“, sagte Klein-Schmeink. Daher müsse die Diskussion über die Praxisöffnungszeiten derzeit als Scheingefecht geführt werden. (af)

Wir haben den Beitrag aktualisiert am 01.02.2019 um 17:57 Uhr.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: TSVG-Debatte: Anreiz statt Keule

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