Frust in NRW

Heilmittel-Katalog verärgert Kinderärzte

KBV und Krankenkassen haben die Praxisbesonderheiten für die Verordnung von Heilmitteln neu definiert. Bei den Kinderärzte in NRW sorgt das für Frust: Sie sehen bei den Indikationen falsche Schwerpunkte gesetzt.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Eine Ergotherapeutin übt mit einem Kind, motorische Fähigkeiten zu verbessern. Oft wird parallel auch eine logopädische Behandlung benötigt. Hier stoßen verordnende Ärzte mit der neuen Regelung schnell an die Grenzen ihrer Richtgrößen.

Eine Ergotherapeutin übt mit einem Kind, motorische Fähigkeiten zu verbessern. Oft wird parallel auch eine logopädische Behandlung benötigt. Hier stoßen verordnende Ärzte mit der neuen Regelung schnell an die Grenzen ihrer Richtgrößen.

© Klaus Rose

KÖLN. Der neue Katalog für Praxisbesonderheiten bei der Heilmittel-Verordnung bereitet den Kinderärzten in Nordrhein Kopfschmerzen. Die Auflistung bildet die Versorgungserfordernisse in den Praxen nur unzureichend ab, kritisieren sie.

Verordnungen zu Diagnosen, die in dem Katalog aufgeführt sind, unterliegen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Die Auflistung ist von der Kassenärztlichen Bundesvereinbarung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband vereinbart worden, die damit einen Auftrag aus dem Versorgungsstrukturgesetz umgesetzt haben.

Ziel war es, bundesweit einheitliche Regelungen für die Heilmittel-Verordnung zu schaffen. Während sich für die Ärzte in vielen Regionen die Situation durch die neue Liste verbessert, ist in Nordrhein das Gegenteil der Fall.

Die bis dato zwischen den Kassen und der KV vereinbarten Praxisbesonderheiten waren umfassender, berichtet Dr. Thomas Fischbach, der Vorsitzende des nordrheinischen Landesverbands der Kinder- und Jugendärzte. "Wir verschlechtern uns deutlich durch die neue Regelung."

Bis Ende 2012 hatten die KV Nordrhein und die Kassen für die chronischen Krankheitsbilder, für die Heilmittel-Verordnungen erforderlich sind, Sonderziffern außerhalb der Richtgrößen vereinbart, sagt er.

Das betraf etwa die Versorgung von Kindern mit Sprachentwicklungsstörungen oder von Kindern, die gleichzeitig Sprach- und Motorik-Probleme haben und sowohl Logopädie als auch Ergotherapie benötigen.

"Früher hatten wir damit keine Probleme", sagt Fischbach. Gerade Ärzte, die viele solcher Patienten haben, stießen dagegen jetzt schnell an die Grenze ihrer Richtgrößen, sagt Fischbach.

Schnelle Einigung nicht in Sicht

"In dem bundesweiten Katalog sind viele pädiatrische Krankheitsbilder beschrieben, die so selten sind, dass man für sie eigentlich keine Sonderregelungen braucht", kritisiert er.

Viele Krankheiten, mit denen es die Ärzte häufig zu tun haben, seien dagegen nicht enthalten. "Unsere behandlungsbedürftigen Chroniker hat man uns im Budget gelassen und dafür die Exoten herausgenommen", sagt er.

Die Kinderärzte lehnten eine bundeseinheitliche Regelung nicht ab, aber sie müsse den Bedürfnissen der Patienten und der Ärzte entsprechen. "Es darf nicht dazu kommen, dass Kindern die Verordnung von Heilmitteln aus Angst vor einem Regress vorenthalten wird", betont Fischbach.

Er sieht die Kassen in der Pflicht, durch regionale Vereinbarungen mit den KVen überall dort, wo es nötig ist, die Bundesregelung zu ergänzen. Genau das ist auch möglich, sagt KBV-Sprecher Dr. Roland Stahl. "Es steht den Kassen und KVen frei, den Katalog zu ergänzen."

Die KBV hätte nach seinen Angaben gern mehr Diagnosen aufgenommen. "Ich glaube aber, dass sich der Katalog insgesamt sehen lassen kann." Für eine bundesweit einheitliche Situation schaffe die Liste eine gute Basis. Allen regionalen Erfordernissen könne sie aber nicht gerecht werden, räumt Stahl ein.

Probleme gibt es auch in Berlin. Dort protestiert der Medi-Verbund mit Plakaten gegen die Weigerung der Kassen, über den Bundeskatalog hinaus Praxisbesonderheiten zu vereinbaren. In Nordrhein verhandeln KV und Kassen noch.

Die Gespräche verlaufen aber offenbar schleppend. Eine schnelle Einigung ist nicht in Sicht.

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