Arzt und Rentner

Heimarzt soll zur Regel werden – dank Kooperationspflicht

Union und SPD gehen den Pflegenotstand an. Für mehr Personal soll viel Geld fließen. Die Zusammenarbeit von Ärzten und Heimen soll verbindlicher werden.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Aufmerksam zuhören: Ein Hausarzt betreut eine Patientin im Pflegeheim. Die große Koalition setzt in ihrem Programm auf eine verpflichtende Kooperation, die KV soll vermitteln.

Aufmerksam zuhören: Ein Hausarzt betreut eine Patientin im Pflegeheim. Die große Koalition setzt in ihrem Programm auf eine verpflichtende Kooperation, die KV soll vermitteln.

© JulieanneBirch / iStock

BERLIN. Am Mittwoch hat die Koalition ein Milliarden Euro schweres Programm zur Finanzierung von mehr Pflegepersonal und weiteren Erleichterungen in den Pflegeberufen auf den Weg gebracht.

Zu wenig, so die Opposition. Die Grünen forderten Sofortmaßnahmen, um 50.000 Stellen in der Alten- und Krankenpflege zu besetzen. Patientenschützer forderten den Einsatz von Steuergeld. Sonst drohten steigende Eigenleistungen der Heimbewohner, mahnte die Deutsche Stiftung Patientenschutz.

Zu den Eckpunkten zählt auch eine verpflichtende Zusammenarbeit von Haus- und Zahnärzten mit Pflegeheimen. Die soll im für den Monatswechsel erwarteten Referentenentwurf für das "Pflegepaket" als Muss-Regel auftauchen. Die KVen sollen verpflichtet werden, binnen drei Monaten auf den Antrag einer Pflegeeinrichtung zu reagieren und einen Kooperationsvertrag mit einem Arzt zu vermitteln.

Sofortprogramm Pflege

Die Mehrkosten für die Sozialversicherung für das geplante Sofortprogramm in der Kranken- und Altenpflege bezifferte Gesundheitsminister Jens Spahn auf mehr als eine Milliarde Euro im Jahr.

Der Löwenanteil entfällt auf ein Sofortprogramm, mit dem in Deutschland 13.000 zusätzliche Stellen in Altenpflegeheimen geschaffen werden sollen. Union und SPD legen im Vergleich zum Koalitionsvertrag, in dem von 8000 Stellen die Rede war, damit weitere 5000 Stellen nach. Dafür müssen etwa 650 Millionen Euro im Jahr einkalkuliert werden.

Spahn betonte, dass diese Summe von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden müsse, weil diese Stellen für die medizinische Behandlungspflege gedacht seien. Auf die soziale und private Pflegeversicherung kommen Mehrkosten von gut 300 Millionen Euro im Jahr zu. Sie sollen für Zuschüsse in Investitionen für die Digitalisierung fließen.

Die Eckpunkte in der Übersicht:

  • Pflege im Krankenhaus: Jede zusätzliche und aufgestockte Pflegestelle am Bett soll vollständig von den Kassen finanziert werden (bislang gedeckelt und nur zu 90 Prozent finanziert). Auch Tarifsteigerungen sollen komplett von den Kassen übernommen werden.
  • DRG-Reform: Die Pflegepersonalkosten sollen ab 2020 aus den Fallpauschalen herausfallen und extra vergütet werden.
  • KRANKENHAUSSTRUKTURFONDS: Der Fonds wird ab 2019 für vier Jahre mit einem Gesamtvolumen von vier Milliarden Euro fortgesetzt. Die eine Hälfte tragen die Beitragszahler und der Bund, die andere die Länder. Damit soll gesichert werden, dass fehlende Investitionsmittel nicht zu Lasten der Pflege gehen.
  • Pflege in Altenheimen: Für die medizinische Behandlungspflege in Heimen sollen 13.000 Stellen geschaffen werden. Bis 40 Bewohner gibt es eine halbe Stelle, bis 80 Bewohner eine, bis 120 Bewohner anderthalb und darüber zwei.
  • Digitalisierung: Digitalisierung und Entbürokratisierung sollen die Pflegekräfte entlasten. Die technische Ausstattung dafür soll von der Pflegeversicherung über zwei, drei Jahre bezuschusst werden (höchstens 12.000 Euro je Unternehmen).

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Spahn zündet Pflegeturbo

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