Gesundheitsdatennutzungsgesetz

IQWiG-Chef für „do ut des“-Prinzip bei Zugang zu Gesundheitsdaten

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Köln. Angesichts des geplanten Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GNDG) plädiert der neue IQWiG-Leiter Dr. Thomas Kaiser dafür, diese Daten auch Pharmaunternehmen zur Forschung zur Verfügung zu stellen. „Prinzipiell habe ich persönlich nichts dagegen, wenn die Daten auch für Geschäftsinteressen genutzt werden, solange sie zu einer deutlichen Versorgungsverbesserung führen“, sagte Kaiser der Ärzte Zeitung.

Er würde „die Datenfreigabe aber nur denjenigen erteilen, die im Gegenzug auch ihre Daten zur Forschung freigeben“. Durch die Nutzenbewertung bei Arzneimitteln habe man zwar „beim großen Problem unpublizierter Daten“ einiges erreicht. Aber jenseits der frühen Nutzenbewertung „sehen wir nach wie vor, dass ein Viertel bis ein Drittel der Firmen nicht bereit ist, uns Daten zu übermitteln“, so Kaiser. „Und dann muss ich sagen: Firmen, die nicht bereit sind, ihre Daten zu übermitteln, sollten auch nicht das Recht haben, auf andere Daten zuzugreifen.“

Mit einem Gesundheitsdatennutzungsgesetz will die Ampel-Koalition im Bund eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle schaffen, die den Zugang für die Forschung ermöglicht. Auch freigegebene Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) sollen dort einfließen. Bei Entscheidungen für die Datennutzung soll der Nutzungszweck maßgeblich sein, nicht wer den Antrag gestellt hat. Auch der Deutsche Ethikrat hat sich für die Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung ausgesprochen. (eb)

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