Teilzeit-Krankschreibung

Idee haut Ärzte nicht vom Hocker

Arbeitnehmer sollen auch zu 25 oder 50 Prozent krankgeschrieben werden können, empfehlen die Gesundheitsweisen. Ihre Idee stößt bei Verbänden und Ärzten auf Kritik. Sie sehen nicht, wie sich die Teil-AU in der Praxis umsetzen lassen könnte.

Anno FrickeVon Anno Fricke und Jana Kötter Veröffentlicht:
Ärzte hadern mit der Idee der Gesundheitsweisen, Teilzeitunfähigkeit einzuführen.

Ärzte hadern mit der Idee der Gesundheitsweisen, Teilzeitunfähigkeit einzuführen.

© Matthias Buehner / fotolia.com

BERLIN. Der Vorschlag der Gesundheitsweisen, die Einführung eines Teilkrankengelds zu prüfen, hat bislang nur verhaltenes Echo ausgelöst.

"Das Gutachten gibt wichtige Anstöße und ist eine gute Diskussionsgrundlage für weitere Maßnahmen", hielt sich Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zunächst bedeckt.

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hatte dem Minister am Montag ein Sondergutachten zur Entwicklung und Steuerung des Krankengelds übergeben.

Dessen Hauptempfehlung: die Einführung einer Teilarbeitsunfähigkeit und eines Teilkrankengelds. Wer trotz einer Malaise ein paar Stunden am Tag arbeiten kann, solle dies auch tun können, so die Überlegung der Gesundheitsweisen.

Ärzte befürchten zusätzliche Last

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"Eine an sich vernünftige Idee", sagte Ulrich Weigeldt, Vorsitzender des Deutschen Hausärzteverbands, der "Ärzte Zeitung".

Dann jedoch folgte das große Aber: Die Umsetzung dürfte für Ärzte eine enorme, zusätzliche Last bedeuten, weil Arzt und Patient über den Prozentsatz des Restleistungsvermögens diskutieren müssten, sagte Weigeldt.

Es sei schwer, sich vorzustellen, wie das bei einer Grippewelle ablaufen solle. Dazu komme die Unsicherheit, ob der Medizinische Dienst die Einschätzungen übernehme oder zu anderen Einschätzungen komme.

"Kein Vorschlag, der bis zum Ende durchdacht ist", lautete auch die erste Einschätzung von Dr. Wolfgang Wesiack, Präsident des Berufsverbands Deutscher Internisten (BDI).

Krankheit habe eine objektive und eine wenig konstante subjektive Komponente. Hier zu objektivieren sei nicht möglich. Die Empfehlung des Sachverständigenrates sei geeignet, Ärzte in ein Verhandlungsgeschäft mit den Patienten zu treiben, für das es keine Kriterien gebe, sagte Wesiack der "Ärzte Zeitung".

Es bestünden erhebliche Unterschiede zwischen einem Sachbearbeiter, einem Dachdecker und einem Piloten, sagte der stellvertretende Vorsitzende des NAV-Virchow-Bundes, Dr. Veit Wambach.

Nicht alle Arbeitnehmer könnten gleichermaßen teilgesund geschrieben werden. "Unsere Gesellschaft muss sich fragen, was schwerer wiegt: die ökonomische Leistungsfähigkeit der Arbeitswelt oder Arbeitnehmerschutz und Patientenwohl."

Gedanken um sorgsamen Umgang mit Arbeitsfähigkeit

Dass das Gutachten des Sachverständigenrates Anlass zu Diskussionen sein kann, zeigen auch Leserkommentare auf www.aerztezeitung.de. Die praktische Umsetzung steht hier im Vordergrund: Dr. Robert Künzel aus Hof an der Saale etwa sieht Probleme in der Rechtssicherheit.

Schon heute sei es für einen praktizierenden Arzt "gar nicht möglich, etwa in einem BU/EU-Gutachten rechtssicher genaue prozentuale Abstufungen des verbliebenen Leistungsvermögens vorzunehmen", so Künzel.

Und: "Völlig zu Recht setzt die sogenannte "stufenweise Wiedereingliederung" das Einverständnis aller Beteiligten, also auch des Arbeitgebers und des Kranken voraus." In kleinen Betrieben seien solche Reformen aber nicht umsetzbar.

"Aus der Aufgabe, sich Gedanken um den sorgsamen Umgang mit der Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten zu machen, sollten die Arbeitgeber nicht entlassen werden", pflichtet auch Gerhard Leinz, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie Psychiatrie aus Kiel, bei.

Weil es vor allem die Arbeitgeber seien, die von einer Teilkrankschreibung profitieren würden, sollten diese bei der Zahlung des Krankengeldes stärker in die Pflicht genommen werden.

Auf Ablehnung stößt bei Lesern der "Ärzte Zeitung" die Empfehlung, nur noch die Angabe einer einzigen arbeitsunfähigkeitsbegründenden Hauptdiagnose zu ermöglichen. "Fakt ist, dass so gut wie alle Patienten mehr als nur eine einzige AU-Diagnose haben", gibt Dr. Thomas Georg Schätzler zu bedenken.

Musterbeispiel sei eine bakterielle Sekundärinfektion nach primären Virusinfektionen. Es sei daher "geradezu absurd und lächerlich", den Krankheitskatalog "auf eine einzige AU-auslösende Krankheit eindampfen zu wollen".

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