Verzögerung wegen Corona

Implantate: Ab Sommer geht Register-Testbetrieb schrittweise los

Arbeitsbelastung im Ministerium durch die Corona-Pandemie verzögert die Inbetriebnahme der Geschäftsstelle und der umabhängigen Vertrauensstelle für das geplante Register.

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Berlin. Das Implantateregister, das der Bundestag 2019 beschlossen hat, soll spätestens im Juni mit dem Testbetrieb für Brustimplantate starten, ab September kann dann der Probebetrieb mit Echtdaten schrittweise hochgefahren werden. Kommendes Jahr soll nach gleichem Schema der Testbetrieb für Endoprothesen des Hüft- und Kniegelenks beginnen, heißt es in der Antwort der Regierung auf eine parlamentarische Anfrage der FDP. Ab erstem Quartal 2023 ist der Probebetrieb mit Echtdaten geplant. Anfang 2023 ist bei Brustimplantaten der Regelbetrieb mit Meldeverpflichtung vorgesehen, ein Jahr später soll es diese dann auch für Endoprothesen geben. Wann die Geschäftsstelle und die unabhängige Vertrauensstelle endgültig an den Start gehen können, steht noch nicht fest, heißt es.

Um beides zu regeln, sieht das Registergesetz eine Verordnungsermächtigung vor. Diese sei wegen der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Arbeitsbelastung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) aber noch nicht erlassen worden – auch einen Zeitplan gibt es dafür nicht.

Aktuell werde die Umsetzung des Registers von einer Projektgruppe im BMG vorangetrieben, erläutert die Regierung. Übergangsweise seien die Registerstelle und die Geschäftsstelle im Ministerium angesiedelt worden. Diese werde nur so lange gelten, „bis eine geeignete Behörde oder Einrichtung für die Wahrnehmung der Aufgaben (...) gefunden worden ist“. Bis zu den Bundestagswahlen werde sich an der vorläufigen Anbindung an das Ministerium aber nichts mehr ändern.

Das Gesetz sieht es ausdrücklich vor, dass die Daten aus dem bestehenden Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) in die neue Registerstruktur übernommen werden können. Zuvor müssten aber aus Datenschutzgründen alle Patienten, deren Daten im EPRD abgelegt sind, über das Vorhaben informiert werden – sie können dann der Übertragung ihrer Daten gegebenenfalls widersprechen. (fst)

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