Geisterfahrer-Analogie

Juristin für Würdigung des COVID-Impfstatus bei Triage

Sanktionierung ist keine Aufgabe des Gesundheitswesens, sagt die Freiburger Juristin Professorin Tatjana Hörnle. Sie denkt dennoch darüber nach, wann der COVID-Impfstatus Triage-Kriterium sein könnte.

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Triage

Triage: Wer bekommt den Beatmungsplatz, wenn die Ressourcen knapp werden?

© Fabian Strauch / dpa

Freiburg/Hamburg. Die Rechtswissenschaftlerin Professorin Tatjana Hörnle spricht sich dafür aus, bei einer möglichen Triage in Krankenhäusern wegen COVID-19 den Impfstatus der Patienten mit zu berücksichtigen.

Eine Bevorzugung von geimpften Patienten lasse sich – gleiche Erfolgsaussichten einer Behandlung vorausgesetzt – darauf stützen, „dass eine entscheidungsfähige, volljährige Person wesentlich oder gar ausschließlich durch eigenes Verhalten ihre Notlage verursacht hat“, schreibt die Direktorin am Freiburger Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in einem Essay für den „Verfassungsblog“. Über den Aufsatz berichtet auch das Magazin „Der Spiegel“.

In der Triage-Debatte sei es die vorherrschende Meinung, „dass das Vorverhalten von Patienten bei Behandlungsentscheidungen nicht zu berücksichtigen sei“, betonte Hörnle. Dies gelte jedoch nur für Normallagen, aber „nicht für den tragischen Extremfall“.

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Benachteiligung nur in „Extremlagen“

Es bleibe „legitim und rational, darauf zu verweisen, dass die Präferenz, Impfrisiken zu entgehen, es zwangsläufig mit sich bringt, das Restrisiko einer Erkrankung hinzunehmen“. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Entscheidung gegen eine COVID-19-Impfung für andere nachvollziehbar sei.

Hörnle verwendet als Analogie einen Geisterfahrer, „der auf der Autobahn absichtlich die falsche Fahrtrichtung eingeschlagen hat“ und durch eine Frontalkollision mehrere Menschen lebensgefährlich verletzt. Von den Rettern müssten alle lebensgefährlich Verletzten versorgt werden, „auch der Geisterfahrer, selbst wenn die Hintergründe der Kollision zweifelsfrei feststünden“.

Ein Unterlassen der Behandlung käme dann einer Sanktionierung gleich, die „aber unter keinen Umständen Aufgabe des öffentlichen Gesundheitswesens“ ist. Anders ist es laut Hörnle bei „Extremlagen“, wenn also die Behandlungskapazitäten begrenzt sind. Dann „sollte nicht die Versorgung des Geisterfahrers Priorität haben, sondern vorrangig die Unfallopfer aus dem anderen Fahrzeug behandelt werden“.

DIMR: Keine Diskriminierung durch Impfstatus

Die Frage, ob gegen SARS-CoV-2 Geimpfte bei einer intensivmedizinischen Behandlung bevorzugt werden können, ist ethisch stark umstritten. Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hatte kürzlich erklärt, der Impfstatus dürfe bei einer Triage kein Kriterium sein.

„Man verliert seine Menschenrechte nicht deshalb, weil man sich unvernünftig oder unsolidarisch verhalten hat“, hieß es. Intensivmediziner erklärten, der Impfstatus könne allenfalls eine indirekte Bedeutung für Triage-Entscheidungen haben, etwa wenn Ungeimpfte eine schlechtere medizinische Prognose hätten. (KNA/nös)

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