Heilmittelverordnung

KBV und Kassen gehen Regresse an

KBV und Kassen haben Ärzten mehr Spielraum bei der Verordnung von Heilmitteln geschaffen.

Veröffentlicht:

BERLIN. Auf eine bessere Versorgung der Patienten mit Heilmitteln hat sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit dem GKV-Spitzenverband geeinigt.

Die Vertragsärzte hätten damit wieder etwas mehr Spielraum erhalten, Patienten bedarfsgerecht zu behandeln. "Das Risiko, für notwendige Verordnungen einen Regress zu erhalten, sinkt", erklärte KBV-Vorstand Regina Feldmann, am Mittwoch in Berlin.

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, lobte den Abschluss als ein positives Ergebnis für die Patienten.

"Endlich gibt es auch eine praxisnahe Regelung für langfristigen Heilmittelbedarf, welche die Intention des Gesetzgebers umsetzt. Dies kommt vor allem Patienten zugute, die schwer krank und regelmäßig auf Heilmittel angewiesen sind", sagte Zöller.

Zöller: "Sie können in Zukunft auf einfache und unkomplizierte Weise für einen längeren Zeitraum Verordnungen erhalten. Die Regelung schafft Klarheit, wer von dieser Lösung profitiert."

Die Verhandlungspartner haben damit eine Vorgabe des Gesetzgebers aus dem Versorgungsstrukturgesetz umgesetzt. Menschen, die dauerhaft schwer erkrankt sind, können seit Anfang des Jahres von ihrer Krankenkasse eine langfristig geltende Genehmigung für Heilmittel bekommen. Das eigentliche Genehmigungsverfahren wird nun im Gemeinsamen Bundesausschuss fortgeführt.

KBV und Kassen haben festgelegt, dass für alle KVen, die das Ausgabenvolumen 2011 überschritten haben, ihre tatsächlichen Ausgaben als neues Volumen für 2013 angesetzt werden sollen.

Für KVen, die ihr Volumen 2011 unterschritten hätten, gelte für 2013 das fürs Vorjahr vereinbarte Volumen, erläuterte Feldmann. (eb)

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