Vertreterversammlung

KV Nordrhein verschiebt Satzungsreform

Weil bei der Vertreterversammlung (VV) der KV Nordrhein keine Zwei-Drittel-Mehrheit absehbar war, wird die Entscheidung auf den Juni vertagt. Einig war man sich in der Kritik am Versorgungsstärkungsgesetz.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

DÜSSELDORF. Die Vertreterversammlung (VV) der KV Nordrhein (KVNo) hat die geplante Satzungsänderung aufgeschoben.

Über die Neufassung der Satzung, bei der es unter anderem um die künftige Sitzverteilung in der VV geht, wollen die Vertreter jetzt im Juni entscheiden.

Zu den vom Hauptausschuss vorgelegten Vorschlägen für die Satzungsänderung gebe es noch erkennbaren Diskussionsbedarf, begründete der VV-Vorsitzende Dr. Frank Bergmann die Verschiebung.

Hinzu kam aber offensichtlich ein weiterer Grund: Da eine Reihe von Vertretern fehlte, zeichnete sich ab, dass die Satzungsänderungen wohl nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit aller VV-Mitglieder erreicht hätten.

Widerstand war vor allem von den Vertretern des nordrheinischen Hausärzteverbands, der Freien Ärzteschaft und des Hambacher Bundes zu erwarten, die nicht im Hauptausschuss vertreten sind und sich nicht ausreichend in die Vorbereitung der Satzungsänderung einbezogen fühlten.

Einigkeit bei Terminservicestellen

Die Gruppierungen konnten sich mit der Einrichtung einer repräsentativ zusammengesetzten Satzungsfindungskommission zwar nicht durchsetzen.

Die Delegierten beschlossen aber, den Hauptausschuss für die Beratung von Satzungsfragen bis zur nächsten VV um Vertreter der "Minderheitsfraktionen" zu erweitern.

Große Einigkeit herrschte bei den Delegierten in der Ablehnung von privaten Anbietern als Betreiber der geplanten Terminservicestellen.

Ein mit großer Mehrheit angenommener Antrag richtete sich vor allem gegen einen Vorstoß der Bertelsmann-Tochter Arvato.

"Dies führt zu einer weiteren Aushöhlung des Sicherstellungsauftrages und führt zu einer Kommerzialisierung und Steuerung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung durch Großkonzerne", heißt es in dem Antrag, den Bergmann und sein Stellvertreter Dr. Rolf Ziskoven eingebracht hatten.

Der KVNo-Vorsitzende Dr. Peter Potthoff bedauerte, dass sich der Bundesrat mit seinen Änderungswünschen am Versorgungsstärkungsgesetz nicht durchsetzen konnte.

Befürchtung, dass die Regelung gar nicht kommt

"Die Änderungsanträge waren zum Teil positiv für die KVen, sind von der Bundesregierung aber alle zurückgewiesen worden", sagte Potthoff.

Die Tatsache, dass der Ausgleich regionaler Honorarunterschiede erst 2017 und nicht wie vom Bundesrat angeregt schon 2016 erfolgen soll, macht dem KVNo-Chef Sorge. "Unsere Befürchtung ist, dass die Regelung gar nicht kommt."

Skeptisch betrachtet die KVNo auch den Entwurf zur Krankenhaus-Einweisungs-Richtlinie des GBA. "Wir sind gut beraten, uns dagegen zu wehren, solange wir das können", sagte Vorstand Bernhard Brautmeier.

Schon bisher soll ein Vertragsarzt vor einer Klinikeinweisung die ihm bekannten ambulanten Behandlungsalternativen prüfen. "Künftig soll er auch das beachten, was er nicht kennt", so Brautmeier.

Die Einbeziehung der Klinikeinweisungen werde zu einer Verschärfung der Wirtschaftlichkeitsprüfungen führen, kritisierte er.

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