KV Sachsen will beim HVM an Rechtsgrenze gehen

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Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts zur Honorarverteilung in Sachsen zeigt sich KV-Chef Dr. Klaus Heckemann kämpferisch.

DRESDEN (tt). Der Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen, Dr. Klaus Heckemann, will bei der weiteren Ausgestaltung des HVMs in Sachsen "an die Grenze des rechtlich Möglichen" gehen.

Das erklärte er in einem Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" in Nachbetrachtung auf die zurückliegende Neugestaltung des HVM im Freistaat.

Nur so könne "das System vernünftig ausgestaltet werden", so Heckemann. Er wandte sich damit vor allem an die Kassen, die seiner Ansicht nach in der Vergangenheit zu sehr darauf geachtet hätten, dass alles "hundertprozentig nach allen Seiten rechtlich abgesichert ist".

Anlass für Heckemanns Forderung ist ein Urteil des Bundessozialgerichts vom Mai, von dem er sich offenbar nicht einschüchtern lassen will. In dem Richterspruch wurde die Honorarverteilung der Landes-KV zwischen 2005 und 2008 als rechtswidrig verworfen, da sie nicht den gesetzlichen RLV-Vorgaben entsprochen habe.

"HVM von 2005 war inhaltlich zweifellos richtig"

Heckemann erklärte, er müsse "hinnehmen, dass das Gericht nicht pragmatisch, sondern streng rechtlich wertet".

Allerdings bleibe er dabei: "Unser HVM von 2005 war inhaltlich zweifellos richtig und hat starke Verwerfungen und damit einen Krieg zwischen den Fachgruppen vermieden."

Das Urteil ließ es möglich erscheinen, dass Ärzte, die gegen die Honorarverteilung klagten, einen Nachschlag bekommen könnten. Heckemann prognostizierte, dass für die KV Sachsen die "finanziellen Auswirkungen gering sein" werden.

Einige Kläger würden nach einer Neuberechnung sogar verlieren. Ob man hier dann auch Rückforderungen vornehmen kann, wird von uns zur Zeit gerade geprüft", so Heckemann zur "Ärzte Zeitung".

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