Kabinett beschließt Medizinproduktegesetz
BERLIN (HL). Die Sicherheit für Patienten bei der Anwendung von Medizinprodukten soll verbessert werden. Mit dem gestern vom Bundeskabinett verabschiedeten neuen Medizinproduktegesetz werden klinische Prüfungen für solche Produkte denen für Arzneimittel angeglichen.
Zuständig wird das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, das Prüfungen nach dem Votum einer Ethikkommission genehmigen muss. Außerdem: In-vitro-Diagnostika zur Erkennung von HIV-Infektionen sollen künftig nur von Ärzten abgegeben werden, damit eine Beratung gesichert ist.