Pflegeentlastungs-Gesetz
Kassen-Chef: Koalition stiehlt sich aus der Verantwortung
Lauterbachs geplantes Pflegegesetz lädt die Finanzierung erneut allein bei den Beitragszahlern ab, klagt Baden-Württembergs AOK-Chef Bauernfeind. Die Entlastung von Eltern ab Juli sei administrativ kaum zu bewerkstelligen.
Veröffentlicht:Stuttgart. Die AOK Baden-Württemberg sieht den Referentenentwurf des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) mit Skepsis. Anlässlich der Verbändeanhörung im Bundesgesundheitsministerium konstatierte der Vorstandsvorsitzende Johannes Bauernfeind, die geplante Anhebung der Pflegeleistungen um fünf Prozent sei ein „richtiger und wichtiger Schritt“. „Wir müssen allerdings ernüchtert zur Kenntnis nehmen, dass auch bei der Pflegeversicherung die Hauptlast von den Beitragszahlenden getragen werden soll“, sagte Bauernfeind der Ärzte Zeitung.
Der Koalitionsvertrag sieht eigentlich eine steuerfinanzierte Entlastung für die gesamtgesellschaftlichen Aufgaben vor, die der Pflegeversicherung – besonders während der Corona-Pandemie – übertragen worden sind. Das findet sich im Referentenentwurf nicht wieder. Für Bauernfeind setzt sich der Griff ins Portemonnaie der Beitragszahler fort – wie zuletzt beim GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. „Dass sich die Koalition hier aus der Verantwortung stiehlt, führt dazu, dass die Pflegeversicherung (...) auch weiterhin ohne sicheres Fundament bleibt“, kritisiert der Kassen-Chef.
„Kaum lösbare Herausforderung“
Der Entwurf regelt zudem die Einführung gestaffelter Beitragssätze für Eltern, womit ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden soll. Für sie sind Abschläge vom neuen Beitragssatz von 3,4 Prozent vorgesehen, der ab 1. Juli in Kraft treten soll. Arbeitgeber und alle anderen Stellen, die Beiträge abführen müssen, stünden allerdings vor einer „kaum lösbaren Herausforderung“, klagt Bauernfeind.
Denn die Zahl der Kinder, die berücksichtigt werden müsse, sei im Einzelfall nicht bekannt und könne in der Kürze der Zeit auch nicht ermittelt werden. Infolgedessen werde die Entlastung von Kassen-Mitgliedern mit mehr als einem Kind erst zu einem späteren Zeitpunkt realisierbar sein, hieß es.
Nach der derzeitigen Planung soll der Entwurf am 29. März im Bundeskabinett beschlossen werden. (eb)