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GBA-Chef Hecken

Kein Bonus für reine Brustzentren

Brustzentren in NRW sehen die geschaffenen Versorgungsstrukturen in Gefahr. GBA-Chef Hecken verweist darauf, dass Krebs nicht mehr eine auf ein Organ beschränkte Krankheit ist.

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Köln. Zentren, die ausschließlich auf die Behandlung von Brustkrebspatientinnen ausgerichtet sind, zählen nicht zu den Krankenhäusern der Spitzenmedizin, die für die Übernahme von besonderen Aufgaben einen Vergütungszuschlag erhalten. Das sagte der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) Professor Josef Hecken beim „Gesundheitskongress des Westens 2020“ .

Anfang Dezember hatte der GBA die Qualitätskriterien für fünf Kategorien von Zentren festgelegt: Zentren für seltene Erkrankungen, Onkologische Zentren, Traumazentren, Rheumatologische Zentren und Herzzentren. Sie erhalten eine höhere Vergütung und sind vom Fixkostendegressionsabschlag ausgenommen.

Reine Brustzentren erfüllen nicht die Anforderungen

Die reinen Brustzentren erfüllen nicht die definierten Anforderungen, so Hecken. „Krebs ist heute nicht mehr eine auf ein Organ beschränkte Krankheit“, sagte er. Es gehe bei den Zentren nach GBA-Definition nicht um die allgemeine Versorgung von onkologischen Patienten. „Ein Krebszentrum kann nur ein Zentrum sein, an dem 50 Prozent der denkbaren Krebsentitäten behandelt werden können.“

Gegen den GBA-Beschluss gibt es heftige Kritik aus Nordrhein-Westfalen, wo es viele Brustzentren gibt. Die Befürchtung: Die mit ihnen geschaffenen Versorgungsstrukturen sind jetzt gefährdet. Die Entscheidung über die Zentren sei im GBA einstimmig und mit Zustimmung der Patientenvertreter und der Bundesländer gefallen – inklusive NRW, betonte Hecken.

„Der GBA wird diesen Beschluss nicht ändern“

Die Brustzentren könnten sich weiter so nennen und würden auch weiter eine Vergütung für ihre Leistungen erhalten. Nur gebe es eben keine Sondervergütung und auch keine Ausnahme vom Fixkostendegressionsabschlag, sagte der GBA-Chef. Die Krankenkassen hätten voriges Jahr 300.000 Euro zusätzlich an die Brustzentren gezahlt. Diesem finanziellen Verlust für die Brustzentren stehe die bessere Versorgung von Frauen mit Brustkrebs in der vierten und fünften Linie in den ausgewiesenen Zentren gegenüber. „Der GBA wird diesen Beschluss nicht ändern“, so Hecken. (iss)

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