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Kind nicht beim Arzt - blauer Brief

KÖLN (iss). In Nordrhein-Westfalen erhalten manche Eltern zurzeit ungewöhnliche Post. Die "Zentrale Stelle Gesunde Kindheit" erinnert Eltern oder andere Sorgeberechtigte daran, dass sie mit ihren Kindern noch zu den Früherkennungsuntersuchungen gehen müssen.

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Wer mit seinem Kind in NRW nicht bei den Untersuchungen U5 bis U9 war, fällt jetzt auf.

Wer mit seinem Kind in NRW nicht bei den Untersuchungen U5 bis U9 war, fällt jetzt auf.

© Foto: Klaro

Mit einem Meldeverfahren will Nordrhein-Westfalen seit Oktober 2008 die Teilnahmerate an den Untersuchungen erhöhen, um die Kindergesundheit zu verbessern und Misshandlungen und Vernachlässigung von Kindern frühzeitig zu entdecken. Seit Oktober müssen Ärzte in Nordrhein-Westfalen nach dem Heilberufsgesetz der Zentralen Stelle beim Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit des Landes Nordrhein-Westfalen (LIGA) die Kinder melden, die an den Früherkennungsuntersuchungen U5 bis U9 teilgenommen haben.

Die Mitarbeiter der Zentralen Stelle gleichen die Meldungen mit den Daten der Einwohnemeldeämter ab. Liegt keine Teilnahmebescheinigung für ein Kind vor, erhalten die Eltern ein Erinnerungsschreiben. Bleibt auch das ohne Folge, informiert die Zentrale Stelle die örtlichen Jugendämter, die sich dann mit den Eltern in Verbindung setzen. "Dabei geht es nicht darum, diese Eltern an den Pranger zu stellen", teilt das LIGA mit. Häufig würden Vorsorgeuntersuchungen einfach nur vergessen oder die Eltern seien nicht genug über die Bedeutung der Untersuchungen für die Gesundheit der Kinder informiert.

Nach Angaben des Amts werden zuerst Erinnerungsschreiben für die U5 und die U6 verschickt. Die weiteren Untersuchungen werden bis Ende 2009 schrittweise folgen.

Die KV Westfalen-Lippe (KVWL) hat ihre Mitglieder inzwischen darüber informiert, dass Ärzte Untersuchungen auch dann abrechnen können, wenn sie durch das Meldeverfahren außerhalb der Toleranzgrenzen liegen. Für diese Fälle gibt es für die Abrechnung ab Juli 2009 spezielle Symbolnummern.

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