Kurz vor Abstimmung im Bundestag

Kinder- und Jugendärzte warnen erneut vor Cannabis-Teillegalisierung

Umfangreiche Vorkehrungen zum Jugendschutz flankieren die geplante Freigabe des Cannabiskonsums. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte fürchtet, dass diese Maßnahmen wirkungslos bleiben.

Veröffentlicht:
Ein Joint wird zusammengebaut.

Kiffen bald erlaubt? Laut Gesetzentwurf aber nicht in Sichtweite von Spielplätzen, Schulen, Fußgängerzonen und Sportanlagen sowie sonstigen Einrichtungen, in denen sich Kinder tummeln.

© Frank Rumpenhorst / dpa / picture alliance

Berlin. Kurz vor der entscheidenden Abstimmung im Bundestag haben Kinder- und Jugendärzte erneut vor den Gefahren der geplanten Teilfreigabe von Cannabis gewarnt. „Wir bekommen schon den Kinder- und Jugendschutz bei Alkohol und Nikotin nicht abgebildet. Warum sollte uns das dann mit drei schädlichen Substanzen leichter fallen“, sagte der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte und -ärztinnen (BVKJ), Dr. Michael Hubmann, der Ärzte Zeitung am Donnerstag. „Wir fürchten, dass Cannabis an Kinder und Jugendliche vermehrt durchgereicht wird, wenn die Substanz für Erwachsene legalisiert wird.“

Der Bundestag will voraussichtlich am Freitag über den von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eingebrachten Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung entscheiden. Vorgesehen ist unter anderem eine Freigabe ab 18 Jahren – freilich unter bestimmten Auflagen. Spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April soll evaluiert werden, wie sich die Regelungen auf den Kinder- und Jugendschutz auswirken.

Lesen sie auch

Hubmann kritisierte eine „falsche Prioritätensetzung“. Gesundheitsminister Lauterbach habe „eine Vielzahl offener Baustellen vor der Brust“. So laufe man auf „ein großes Kliniksterben“ zu, zeitgleich drohe die ambulante Versorgung an die Wand zu fahren. „Trotzdem hält die Ampel wie berauscht an der Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken fest. Ich frage mich ernsthaft, ob es das Thema wirklich wert ist.“ Politik bedeute auch, dass man Prioritäten immer wieder überprüft und anpasst – „und das passiert hier nicht“, kritisierte Hubmann.

Mit Blick auf die Abstimmung am Freitag im Bundestag sei er „sehr dafür, dass bei dieser wichtigen gesellschaftspolitischen Frage der Fraktionszwang aufgehoben wird. Die Abgeordneten sollten rein nach ihrem Gewissen entscheiden“, so Hubmann weiter. (hom)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bürokratie vermiest die Stimmung

Zi-Praxis-Panel: Grundstimmung in Praxen leicht verbessert

Kolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zur Pflegereform: Keine Placebos, bitte!

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Lebensjahresverlust aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [1]

Migränekopfschmerzen

Effektive Akutbehandlung kann Chronifizierungsrisiko senken

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Grünenthal GmbH, Aachen
Abb. 2: SPRING-Studie: Attackenfreie Tage und attackenfreie Kinder (2 bis <12 Jahre) während der 52-wöchigen Studiendauer

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [10]

Langzeitprophylaxe beim hereditären Angioödem

Lanadelumab jetzt auch für Kinder ab 2 Jahren zugelassen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG, Berlin
RSV-Schutz für alle Säuglinge

© Springer Medizin Verlag GmbH

RSV-Schutz für alle Säuglinge

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Für überzeugende Bankgespräche

Praxis-Investition geplant? Das gehört in Ihren Businessplan!

Blick in die Zukunft

Alzheimertherapie 2.0: Neue Strategien gegen Beta-Amyloid

Lesetipps
Was ist bei Impfungen von Menschen mit Erdnussallergie zu beachten?

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Was ist bei Impfungen von Menschen mit Erdnussallergie zu beachten?

Ein junges Mädchen das von einer Krankenschwester auf der Intensivstation versorgt wird.

© Monkey Business / stock.adobe.com

Familie miteinbeziehen

Delir bei Kleinkindern: Von Risikofaktoren bis zur Diagnose

Ein Hausarzt hört die Brust seines Patienten mit einem Stethoskop ab.

© eyetronic / stock.adobe.com

Studie in Hausarztpraxen

Welche Herzgeräusche geben Anlass zur Besorgnis?