Der Standpunkt

Kinderschutz mit Mängeln

Das neue Kinderschutzgesetz wird nicht halten, was sich die Politiker davon versprechen. Es fehlen zwei entscheidende Faktoren, meint Rebecca Beerheide.

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Die Autorin ist Redakteurin im Ressort Gesundheitspolitik bei der Ärzte Zeitung. Schreiben Sie ihr: rebecca.beerheide@springer.com

Für Kevin und Lea-Sophie kam jede Hilfe zu spät - und für Chantal oder Malvin demnächst wohlmöglich auch. Das neue Kinderschutzgesetz wird nicht halten, was sich Bundes- und Landespolitiker davon versprechen. Dabei könnte es eine Erfolgsgeschichte sein - wenn sich alle Parteien mehr zutrauen würden.

Beim aktuellen Gesetz verloren sich Bund und Länder im Streit um Finanzierungsfragen. Zwar stehen jetzt die kommunalen Programme für "Frühe Hilfen" sowie für Familienhebammen auf finanziell halbwegs sicheren Füßen - doch der Schutz der Kinder bleibt auf der Strecke.

Dem Gesetz fehlen zwei entscheidende Faktoren: Die Qualitätssicherung der Arbeit von Familienhebammen ist nicht eindeutig geregelt - Unterschiede zwischen den Kommunen und Bundesländern sind programmiert.

Außerdem soll eine Norm geschaffen werden, die die künftigen Bedingungen zur ärztlichen Schweigepflicht gegenüber dem Jugendamt regelt. Ob der Austausch mit anderen Berufsgeheimnisträgern über ihre jungen Patienten damit verbessert wird, ist bei Inkrafttreten des Gesetzes nicht klar.

Ob die Norm den Austausch der Ärzte untereinander regelt, ist auch nicht geklärt. Der Elternwille steht weiter über dem Kindeswohl - doch ohne Kommunikation bleiben mögliche Kindesmisshandlungen unentdeckt.

Für Ärzte bleibt das Dilemma: Ist das Kind wegen der ungewohnten Situation in der Praxis verhaltensauffällig oder ist das Verhältnis zwischen Eltern und Kind gestört? Spricht der Arzt seine Beobachtungen an, wechseln Problemfamilien für die nächste U-Vorsorge die Praxis oder gehen bei Notfällen in Klinikambulanzen.

Ohne die Einbeziehung von Ärzten in die Gesetzgebung lässt sich kein verlässlicher Kinderschutz organisieren. Doch diese Diskussion mit dem Gesundheitswesen hat Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) gescheut. Auch die Vertreter der Länder wollten oder konnten diese Diskussion nicht führen.

Dramatische Schicksale wie die von Kevin oder Lea-Sophie werden sich so nicht verhindern lassen.

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