Kinderrechte

Kinderschutzbund wertet Wahlprogramme positiv

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BERLIN. Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) begrüßt, dass nach SPD und Grünen nun auch die Union die Verankerung der Kinderrechte ins Grundgesetz in ihr Wahlprogramm aufgenommen hat. Damit könnte die Änderung nach der Bundestagswahl mit der Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden. "Wir erwarten jedoch die Formulierung konkreter Rechtsansprüche, nicht nur eine unverbindliche Staatszielbestimmung", stellte DKSB-Präsident Heinz Hilgers klar. Der Text des Grundgesetzes dürfe nicht hinter Artikel 24 der Grundrechtecharta der EU zurückbleiben. Um die Kinderrechte effektiv zu verankern, plädiert der DKSB für den Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte für einen neu zu schaffenden Artikel 2a im Grundgesetz. Dieser regelt das Recht des Kindes auf Förderung, Schutz und Beteiligung, wobei dann dem Kindeswohl ausdrücklich eine vorrangige Bedeutung zukommen würde.(ras)

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