Steigerung auf Rekordniveau

Kranke Beschäftigte kosteten Arbeitgeber im vergangenen Jahr 70 Milliarden Euro

Laut einer Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft beliefen sich die Kosten für Entgeltzahlungen im Krankheitsfall im Jahr 2022 auf rund 70 Milliarden Euro - mehr als im Jahr zuvor, aber weniger als befürchtet. Auch für dieses Jahr wird mit einer Steigerung gerechnet.

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Frau putzt sich im Bett die Nase

Verschnupft im Bett, statt am Schreibtisch: Atemwegserkrankungen sorgten 2022 für Entgeltfortzahlungen auf Rekordniveau.

© Sven Vietense / stock.adobe.com

Köln. Im Jahr 2022 mussten die Arbeitgeber gut 70 Milliarden Euro für die Entgeltfortzahlung ihrer erkrankten Beschäftigten aufbringen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), die am Freitag veröffentlicht wurde. Aufgrund einer Datenrevision falle die Summe zwar geringer aus als bislang erwartet, heißt es, aber sie liege immer noch auf Rekordniveau. Für das laufende Jahr sei nicht von einem Rückgang auszugehen. 2021 lag die Summe bei rund 66 Milliarden.

Damit korrigierten die Studienautoren die Zahlen nach unten: Vor gut einem Jahr lagen die Schätzungen für 2021 laut Mitteilung bei rund 78 Milliarden Euro. Mit Blick auf den starken Anstieg der Atemwegserkrankungen sei zu befürchten gewesen, dass die Aufwendungen auch im Jahr 2022 noch einmal drastisch ansteigen würden.

Hoher Krankenstand durch Atemwegserkrankungen

Den erneute Anstieg der Entgeltfortzahlungen auf Rekordniveau erklärt das IW mit dem erhöhten Krankenstand bei Atemwegserkrankungen. Statistisch lasse sich dieser Effekt bis in das Frühjahr dieses Jahres nachvollziehen. Seitdem pendelt sich der Krankenstand bei Atemwegserkrankungen allmählich wieder auf dem Niveau der Vor-Corona-Jahre ein. Über alle Diagnosehauptgruppen hinweg lag die Krankenstandsquote deshalb bis in die erste Hälfte 2023 über dem Niveau der Vorjahre.

Wenn Beschäftigte ein Attest vorlegen, wird das Gehalt im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen weitergezahlt. Auch bei Kurzzeiterkrankungen gilt die Verpflichtung, obwohl manche Arbeitgeber in diesen Fällen auf eine Bescheinigung des Arztes verzichten. Die Sechs-Wochen-Frist bezieht sich auf ein und dieselbe Diagnose, selbst wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwischenzeitlich wieder ihre Arbeit aufgenommen haben, jedoch aufgrund derselben Krankheit erneut ausfallen.

Nachwehen der Pandemie

Sie beginnt von neuem, sobald Beschäftigte an einem anderen Leiden erkranken. Dauert die Genesung länger, springt die Krankenkasse ein. Sie zahlt ab der siebten Woche ein Krankengeld, höchstens jedoch bis einschließlich der 72. Woche. Das Krankengeld ersetzt das regelmäßige Bruttoentgelt nur noch zu 70 Prozent.

„Es ist zu befürchten, dass sowohl die Nachwehen der Pandemie als auch die aktuellen Tarifabschlüsse die Arbeitgeberaufwendungen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall weiter in die Höhe treiben werden“, heißt es in der Mitteilung. (kaha)

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