Direkt zum Inhaltsbereich

Tarifauseinandersetzung

Krankenhaus Tabea: Marburger Bund setzt auf Erzwingungsstreik

Warnstreiks haben keine Fortschritte für die Ärztinnen und Ärzte am Krankenhaus Tabea gebracht. Nun setzt der Marburger Bund (MB) auf einen Erzwingungsstreik.

Veröffentlicht:

Hamburg. Ärztinnen und Ärzte am Hamburger Krankenhaus Tabea treten am 16. Mai in einen Erzwingungsstreik. Sie fordern einen ärztlichen Tarifvertrag, wie er in Hamburger Krankenhäusern üblich ist. Die Klinikleitung hat sich bisher dagegen gesperrt.

Dem Erzwingungsstreik waren wie berichtet zwei Warnstreiks im Februar und April vorausgegangen. Erzwingungsstreiks sind nicht befristet und gelten als schärfstes Instrument von Gewerkschaften in Tarifkonflikten. Für den Arbeitskampf hatten sich die Mitglieder des Marburger Bundes mit rund 88 Prozent der abgegebenen Stimmen ausgesprochen.

Ziel: Auf Augenhöhe verhandeln

„Die Ärztinnen und Ärzte am Krankenhaus Tabea erwarten, dass die Geschäftsführung ihre Forderungen nicht länger abblockt und endlich mit ihnen auf Augenhöhe über faire Arbeitsbedingungen verhandelt – zumal die allermeisten angestellten Krankenhausärztinnen und -ärzte in Hamburg tariflich eingruppiert sind“, sagte Dr. Pedram Emami, erster Vorsitzender des MB Hamburg.

Emami ist auch Präsident der Ärztekammer in der Hansestadt. Er sprach von einer neuen Eskalationsstufe, mit der die betroffenen Ärztinnen und Ärzte zeigten, "wie ernst es ihnen ist.“

Das Tabea ist eine Fachklinik für orthopädische und neurochirurgische Erkrankungen des Bewegungsapparats und Zentrum für Venenleiden. Träger ist der private Klinikkonzern Artemed. Dieser hat laut MB Verhandlungen mit Verweis auf die "christliche Tradition" abgelehnt - "obwohl das Krankenhaus Tabea nachweislich nicht in kirchlicher Trägerschaft steht". Der MB berichtet, dass im Tabea auch keine kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien Anwendung fänden. (di)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kolumne aus Berlin

Die Novelle der GOÄ kommt – echt jetzt?

Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt

Aufnahme ins Wählerverzeichnis zur Kammerversammlung: Nicht per Eilantrag

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Tollwut-Impfung: Bei wem zahlt die Krankenkasse?

Lesetipps
Harnwegsinfekt bei einem Mann

© anut21ng Stock / stock.adobe.com

Leitlinie der Europäischen Gesellschaft für Urologie

Neue Klassifikation von Harnwegsinfektionen räumt mit Missverständnissen auf

Ein Säugling liegt auf dem Rücken auf einem Bett. Die Hände der Mutter streichen sachte über den Bauch des Kindes.

© Aurora Aesthetics / Generated with AI / Stock.adobe.com

Funktionelle gastrointestinale Störungen

Säuglingskoliken: Wie viel Schreien ist normal?