Pflegebetrug

Kritik am geplanten Gesetz

Pläne für eine Gesetzesverschärfung zur Betrugsbekämpfung in der Pflege stoßen auf Bedenken - eher gebe es Vollzugsdefizite.

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BERLIN. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA) hält Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, im Zuge des Pflegestärkungsgesetzes III die Medizinischen Dienste der Krankenkassen zu ermächtigen, unangemeldet Wohnungen von ambulant Pflegebedürftigen aufzusuchen und nach persönlichen Unterlagen zu forschen, für fragwürdig und auch verfassungsrechtlich bedenklich.

Vielmehr gebe es ein Vollzugsdefizit bei den gesetzlichen Kontollmöglichkeiten, die den Pflegekassen/Krankenkassen und den Medizinischen Diensten schon jetzt zur Verfügung stehen, sagte BPA-Sprecher Olaf Bentlage der "Ärzte Zeitung" auf Anfrage.

Möglicherweise müssten Kassen rechtzeitig und stringenter bei Verdachtsmomenten prüfen. Eine weitere Option sei die Bildung von Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften mit entsprechender fachlicher Kompetenz.

Der BPA erwartet spätestens bei der Anhörung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens Kontroversen, vor allem wenn es um das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung gehe. (HL)

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