Pflegebetrug

Kritik am geplanten Gesetz

Pläne für eine Gesetzesverschärfung zur Betrugsbekämpfung in der Pflege stoßen auf Bedenken - eher gebe es Vollzugsdefizite.

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA) hält Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, im Zuge des Pflegestärkungsgesetzes III die Medizinischen Dienste der Krankenkassen zu ermächtigen, unangemeldet Wohnungen von ambulant Pflegebedürftigen aufzusuchen und nach persönlichen Unterlagen zu forschen, für fragwürdig und auch verfassungsrechtlich bedenklich.

Vielmehr gebe es ein Vollzugsdefizit bei den gesetzlichen Kontollmöglichkeiten, die den Pflegekassen/Krankenkassen und den Medizinischen Diensten schon jetzt zur Verfügung stehen, sagte BPA-Sprecher Olaf Bentlage der "Ärzte Zeitung" auf Anfrage.

Möglicherweise müssten Kassen rechtzeitig und stringenter bei Verdachtsmomenten prüfen. Eine weitere Option sei die Bildung von Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften mit entsprechender fachlicher Kompetenz.

Der BPA erwartet spätestens bei der Anhörung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens Kontroversen, vor allem wenn es um das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung gehe. (HL)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Eine MFA schaut auf den Terminkalender der Praxis.

© AndreaObzerova / Getty Images / iStockphoto

Terminservicestellen und Praxen

116117-Terminservice: Wie das Bereitstellen von TSS-Terminen reibungsloser klappt

Bei Grenzentscheidungen (z.B. kürzlich stattgehabte Operation) gelte es, Rücksprache mit der entsprechenden Fachdisziplin zu halten, betont Dr. Milani Deb-Chatterji.

© stockdevil / iStock

Eine schwierige Entscheidung

Schlaganfall: Das sind Grenzfälle der Thrombolyse