Forschungspolitik
Länder und Bund einig über Förderpakt
BERLIN. Bund und Länder haben sich auf Wissenschaftspakte geeinigt, die Forschungsinstituten und Wissenschaftlern Planungssicherheit geben sollen. Der unbefristete „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ soll es Hochschulen erlauben, die Studienkapazitäten zu erhalten, die mit dem alten Förderprogramm (Hochschulpakt 2020) aufgebaut wurden. Bund und Länder geben dafür jährlich jeweils rund zwei Milliarden Euro. Der Pakt für Forschung und Innovation sieht bis 2030 jährlich steigende Zuwendungen an Wissenschaftsorganisationen vor.
Diese nun zum vierten Mal fortgeschriebene Vereinbarung definiert die Mittelflüsse an die vier großen Forschungsgesellschaften (Fraunhofer, Helmholtz, Leibniz und Max-Planck). Die Bremer Wissenschaftssenatorin und Vorsitzende der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz, Professor Eva Quante-Brandt, bezeichnete den Pakt als eines der „erfolgreichsten Programme zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems“. Von 2021 bis 2030 verpflichten sich Bund und Länder, rund 120 Milliarden Euro für die außeruniversitären Forschungseinrichtungen zur Verfügung zu stellen.
Alle Beteiligten standen bei den Verhandlungen unter hohem Einigungsdruck, da die Wissenschaftspakte anderenfalls Ende des Jahres ausgelaufen wären. Kai Gehring, Sprecher für Forschung, Wissenschaft und Hochschule der grünen Bundestagsfraktion, bezeichnete es als „forschungspolitische Erfolgsstory, dass sich die außeruniversitären Forschungseinrichtungen durch den Pakt für Forschung und Innovation bis 2030 auf jährlich dreiprozentige Aufwüchse verlassen können“.
Eine vergleichbare finanzielle Dynamisierung habe die Bundesregierung den Hochschulen dagegen verweigert, kritisierte Gehring. Erst im Jahr 2023 würden zusätzliche Bundesmittel für den „Zukunftsvertrag für Studium und Lehre“ fließen. (fst)