G-BA beschließt

Mammografiescreening ab Juli 2024 auch für Frauen zwischen 70 und 75 Jahren

Die Altersgrenze für die Teilnahmeberechtigung am Mammografie-Screening wird von 69 auf 75 Jahre angehoben. Für den G-BA-Beschluss gibt es viel Beifall.

Veröffentlicht:
Mammografiescreening

Mammografiescreening. Ab kommendem Jahr haben Frauen bis 75 Jahre darauf einen Anspruch.

© Peakstock / stock.adobe.com

Berlin. Voraussichtlich ab Mitte 2024 können auch Frauen zwischen 70 und 75 Jahren das Mammografie-Screening nutzen. Diese Erhöhung der Altersgrenze hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag einstimmig beschlossen, nachdem vorangegangene Evaluationen den Nutzen und die Unbedenklichkeit der Strahlenbelastung durch die Untersuchung gezeigt hatten. Damit werden für diesen Personenkreis bis zu drei zusätzliche Untersuchungen möglich.

Nach Angaben von Dr. Monika Lelgemann, dem unparteiischen Mitglied des G-BA und der Vorsitzenden des Unterausschusses Methodenbewertung, betrifft die Leistungsausweitung der GKV zusätzliche 2,5 Millionen Frauen, mit steigender Tendenz aufgrund der demografischen Alterung. Der Entscheidung liegen positive Bewertungen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWIG) im Gesundheitswesen sowie des Bundesamtes für Strahlenschutz zugrunde.

Keine Einladung an Frauen in Übergangszeit

Lelgemann wie auch der Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken, wiesen darauf hin, dass eine solche Ausweitung des Leistungsanspruchs – nach bisherigen Erfahrungen mit der Inanspruchnahme des Screenings dürften etwa 50 Prozent der älteren Frauen, also 1,25 Millionen – nicht schnell umzusetzen sei. Dies könne zu Kapazitätsengpässen und Wartezeiten auf einen Termin bei einer wohnortnah gelegenen radiologischen Praxis führen.

Lesen sie auch

Als möglicher Start für die konkrete Inanspruchnahme ist der 1. Juli 2024 vorgesehen. Vorerst werden die neu anspruchsberechtigten Frauen keine persönliche Einladung zu dem Screening erhalten. Dafür können sie sich aber ab dem Juli selbst für einen Untersuchungstermin anmelden. Ab Januar 2024 wird der G-BA überarbeitete Informationsbroschüren zur Verfügung stellen, die über die Praxen von Hausärzten und Gynäkologen den Frauen sowie im Internet zugänglich gemacht werden.

Prozessanpassung dauert

Die Vorlaufzeit von gut neun Monaten ist laut Bundesausschuss nötig, um die Erweiterung des Früherkennungsprogramms durch das Bundesgesundheitsministerium zu genehmigen und um die erforderlichen softwaregestützten Prozesse, insbesondere wichtig für die Dokumentation, aufzubauen.

Eine weitere bürokratische Hürde ist die erforderliche Zulassung des Mammografie-Screenings für eine neue Altersgruppe durch eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Grundlage dafür ist die schon vorliegende positive Bewertung des Bundesamtes für Strahlenschutz.

IQWIG änderte Bewertung

Der aktuelle Beschluss des G-BA beruht auf der aktualisierten europäischen Brustkrebsleitlinie der EU-Kommission von März 2021. Unmittelbar danach hatte der Bundesausschuss das IQWiG mit einer Nutzenbewertung beauftragt. Dies kam zunächst zu dem Schluss, dass das für eine Erweiterung des Screenings vorliegende Datenmaterial – zwei Studien mit insgesamt 18.000 Teilnehmerinnen – eine abschließende Nutzen-Schaden-Abwägung nicht zuließ. Vor allem hinsichtlich des Überlebensvorteils sei kein eindeutiges Urteil möglich.

Lesen sie auch

In seinem Abschlussbericht vom 16. August 2022 modifizierte das IQWiG seine Bewertung jedoch und kam zu dem Ergebnis: „In der Gesamtschau liegt für die brustkrebsspezifische Mortalität ein Anhaltspunkt für einen Nutzen des Mammografie-Screenings im Vergleich zu keinem Screening vor.“ Allerdings lasse sich kein Effekt auf die Gesamtmortalität zeigen. Das spreche allerdings nicht gegen den Nutzen des Screenings, unter anderem auch deshalb, weil Brustkrebs als Todesursache mit steigendem Alter seltener werde und konkurrierende Todesursachen überwiegen. Wahrscheinlich sei der Effekt der sinkenden Brustkrebsmortalität zu klein, um eine Wirkung auf die Gesamtmortalität sichtbar zu machen.

Experten: Alternative zu Bluttests

Der nun gefasste Beschluss des Bundesausschusses wurde sowohl von Patientenvertretern wie auch von der Deutschen Gesellschaft für Senologie, der Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Onkologie und der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie begrüßt. Vor allem in Frühstadien entdeckte Brustkrebsvarianten seien in zertifizierten Zentren inzwischen gut behandelbar. Das erweiterte Screening eröffne betroffenen Frauen eine schonendere Therapie auch im Alter, betonten die Senologen.

Der Beschluss des G-BA sei auch deshalb von Bedeutung, weil das Mammografie-Screening für ältere Frauen genutzt werden sollte, und zwar als Alternative zu neuartigen Bluttests zur Krebsfrüherkennung, die bisher ohne belastbare Daten angeboten würden, so die Arbeitsgemeinschaft für Gynäkologische Onkologie.

Lesen sie auch

Ein weiterer Beschluss des Bundesausschusses ist ebenfalls für Frauen mit Brustkrebs relevant: So wurde auf Antrag des GKV-Spitzenverbandes ein Beratungsverfahren eingeleitet, in dem die Methode der Biomarker-basierten Tests zur Entscheidung für oder gegen eine adjuvante systemische Chemotherapie bei prämenopausalen Frauen beim primären Mammakarzinom auch ohne Lymphknotenbefall untersucht wird. Eine positive Evaluation dieser Diagnosemethode ist erforderlich, damit sie eine reguläre vertragsärztliche Leistung werden kann. (HL)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

© David Pereiras | iStock (Symboldbild mit Fotomodell)

Dermatomykosen

Alarmierender Anstieg: Hautpilz aus dem Barbershop

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

© Irina Tiumentseva | iStock

Onychomykosen

Effektive Therapie von Nagelpilz: Canesten® EXTRA Nagelset

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
MRT-Bildgebung und Monitoring

© wedmoments.stock / stock.adobe.com

Plexiforme Neurofibrome bei Neurofibromatose Typ 1

MRT-Bildgebung und Monitoring

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: Alexion Pharma Germany GmbH, München
Tab. 1: Verbesserung wichtiger Endpunkte nach 24-wöchiger randomisierter Behandlung mit Vimseltinib vs. Placebo (MOTION-Studie)

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [1]

Tenosynoviale Riesenzelltumoren

Erste zugelassene systemische Therapie zeigt überzeugende Langzeiteffekte

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Deciphera Pharmaceuticals (Germany) GmbH, München
Durvalumab im Real-World-Vergleich

© Springer Medizin Verlag

ED-SCLC

Durvalumab im Real-World-Vergleich

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: AstraZeneca GmbH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ergänzung zu Antibiotika?

Mit intravaginaler Ascorbinsäure gegen bakterielle Vaginose

Review

RAS-Blocker präoperativ eher nicht absetzen?

Lesetipps