G-BA beschließt

Mammografiescreening ab Juli 2024 auch für Frauen zwischen 70 und 75 Jahren

Die Altersgrenze für die Teilnahmeberechtigung am Mammografie-Screening wird von 69 auf 75 Jahre angehoben. Für den G-BA-Beschluss gibt es viel Beifall.

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Mammografiescreening

Mammografiescreening. Ab kommendem Jahr haben Frauen bis 75 Jahre darauf einen Anspruch.

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Berlin. Voraussichtlich ab Mitte 2024 können auch Frauen zwischen 70 und 75 Jahren das Mammografie-Screening nutzen. Diese Erhöhung der Altersgrenze hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag einstimmig beschlossen, nachdem vorangegangene Evaluationen den Nutzen und die Unbedenklichkeit der Strahlenbelastung durch die Untersuchung gezeigt hatten. Damit werden für diesen Personenkreis bis zu drei zusätzliche Untersuchungen möglich.

Nach Angaben von Dr. Monika Lelgemann, dem unparteiischen Mitglied des G-BA und der Vorsitzenden des Unterausschusses Methodenbewertung, betrifft die Leistungsausweitung der GKV zusätzliche 2,5 Millionen Frauen, mit steigender Tendenz aufgrund der demografischen Alterung. Der Entscheidung liegen positive Bewertungen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWIG) im Gesundheitswesen sowie des Bundesamtes für Strahlenschutz zugrunde.

Keine Einladung an Frauen in Übergangszeit

Lelgemann wie auch der Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken, wiesen darauf hin, dass eine solche Ausweitung des Leistungsanspruchs – nach bisherigen Erfahrungen mit der Inanspruchnahme des Screenings dürften etwa 50 Prozent der älteren Frauen, also 1,25 Millionen – nicht schnell umzusetzen sei. Dies könne zu Kapazitätsengpässen und Wartezeiten auf einen Termin bei einer wohnortnah gelegenen radiologischen Praxis führen.

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Als möglicher Start für die konkrete Inanspruchnahme ist der 1. Juli 2024 vorgesehen. Vorerst werden die neu anspruchsberechtigten Frauen keine persönliche Einladung zu dem Screening erhalten. Dafür können sie sich aber ab dem Juli selbst für einen Untersuchungstermin anmelden. Ab Januar 2024 wird der G-BA überarbeitete Informationsbroschüren zur Verfügung stellen, die über die Praxen von Hausärzten und Gynäkologen den Frauen sowie im Internet zugänglich gemacht werden.

Prozessanpassung dauert

Die Vorlaufzeit von gut neun Monaten ist laut Bundesausschuss nötig, um die Erweiterung des Früherkennungsprogramms durch das Bundesgesundheitsministerium zu genehmigen und um die erforderlichen softwaregestützten Prozesse, insbesondere wichtig für die Dokumentation, aufzubauen.

Eine weitere bürokratische Hürde ist die erforderliche Zulassung des Mammografie-Screenings für eine neue Altersgruppe durch eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Grundlage dafür ist die schon vorliegende positive Bewertung des Bundesamtes für Strahlenschutz.

IQWIG änderte Bewertung

Der aktuelle Beschluss des G-BA beruht auf der aktualisierten europäischen Brustkrebsleitlinie der EU-Kommission von März 2021. Unmittelbar danach hatte der Bundesausschuss das IQWiG mit einer Nutzenbewertung beauftragt. Dies kam zunächst zu dem Schluss, dass das für eine Erweiterung des Screenings vorliegende Datenmaterial – zwei Studien mit insgesamt 18.000 Teilnehmerinnen – eine abschließende Nutzen-Schaden-Abwägung nicht zuließ. Vor allem hinsichtlich des Überlebensvorteils sei kein eindeutiges Urteil möglich.

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In seinem Abschlussbericht vom 16. August 2022 modifizierte das IQWiG seine Bewertung jedoch und kam zu dem Ergebnis: „In der Gesamtschau liegt für die brustkrebsspezifische Mortalität ein Anhaltspunkt für einen Nutzen des Mammografie-Screenings im Vergleich zu keinem Screening vor.“ Allerdings lasse sich kein Effekt auf die Gesamtmortalität zeigen. Das spreche allerdings nicht gegen den Nutzen des Screenings, unter anderem auch deshalb, weil Brustkrebs als Todesursache mit steigendem Alter seltener werde und konkurrierende Todesursachen überwiegen. Wahrscheinlich sei der Effekt der sinkenden Brustkrebsmortalität zu klein, um eine Wirkung auf die Gesamtmortalität sichtbar zu machen.

Experten: Alternative zu Bluttests

Der nun gefasste Beschluss des Bundesausschusses wurde sowohl von Patientenvertretern wie auch von der Deutschen Gesellschaft für Senologie, der Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Onkologie und der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie begrüßt. Vor allem in Frühstadien entdeckte Brustkrebsvarianten seien in zertifizierten Zentren inzwischen gut behandelbar. Das erweiterte Screening eröffne betroffenen Frauen eine schonendere Therapie auch im Alter, betonten die Senologen.

Der Beschluss des G-BA sei auch deshalb von Bedeutung, weil das Mammografie-Screening für ältere Frauen genutzt werden sollte, und zwar als Alternative zu neuartigen Bluttests zur Krebsfrüherkennung, die bisher ohne belastbare Daten angeboten würden, so die Arbeitsgemeinschaft für Gynäkologische Onkologie.

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Ein weiterer Beschluss des Bundesausschusses ist ebenfalls für Frauen mit Brustkrebs relevant: So wurde auf Antrag des GKV-Spitzenverbandes ein Beratungsverfahren eingeleitet, in dem die Methode der Biomarker-basierten Tests zur Entscheidung für oder gegen eine adjuvante systemische Chemotherapie bei prämenopausalen Frauen beim primären Mammakarzinom auch ohne Lymphknotenbefall untersucht wird. Eine positive Evaluation dieser Diagnosemethode ist erforderlich, damit sie eine reguläre vertragsärztliche Leistung werden kann. (HL)

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