IQWiG-Recherche
Menge und Qualität korrelieren bei Pankreas-Op
Das IQWiG hat im Auftrag des Bundesausschusses die Studienlage zu komplizierten Pankreas-Operationen gesichtet: Bei Mortalität, Komplikationen und Klinikaufenthalt lässt sich ein Zusammenhang zwischen Eingriffshäufigkeit und Ergebnisqualität belegen.
Veröffentlicht:
Für Pankreas-Op hat der GBA eine Mindestmenge von zehn Eingriffen pro Jahr vorgegeben.
© Kzenon / fotolia.com
Köln. Bei komplizierten Operationen am Pankreas gibt es einen nachweisbaren Zusammenhang zwischen der Häufigkeit der Operationen in einem Krankenhaus und der Qualität des Behandlungsergebnisses. Das meldet das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in einem Bericht.
Dazu haben die Wissenschaftler 42 retrospektive Beobachtungsstudien ausgewertet, 36 von ihnen enthielten verwertbare Daten. Sie fanden dabei im Hinblick auf die Mortalität einen Zusammenhang zwischen Leistungsmenge und Qualität sowohl auf der Ebene der Krankenhäuser als auch bei den Ärzten, die diesen Eingriff häufig vornehmen.
Wie wirken geltende Mindestmengen? Keine Studien!
Auch bei der Untersuchung von Komplikationen nach dem Eingriff und der Dauer des Klinikaufenthalts konnten die IQWiG-Forscher diesen Zusammenhang ableiten. Für andere untersuchte Zielgrößen fand sich entweder nur ein Zusammenhang auf der Ebene einer Klinik (zum Beispiel bei tödlich verlaufenden Komplikationen) oder es konnten gar keine verwertbaren Daten ausgewertet werden. Gar keine Studien konnte das Institut ausfindig machen für die Frage, wie geltende Mindestfallzahlen konkret die Qualität des Behandlungsergebnisses beeinflussen.
Die Krankenhaussterblichkeitsraten für Patienten, die sich in den Jahren 2009 bis 2013 in Deutschland einem komplexen Eingriff am Pankreas unterzogen, lagen bei etwa zehn Prozent, berichtet das IQWiG. Operationen an der Bauchspeicheldrüse unterliegen seit dem Jahr 2004 der Mindestmengenregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses. Derzeit gilt für komplexe Eingriffe am Pankreas pro Standort eines Krankenhauses eine Mindestmenge von zehn. Im Februar 2019 hatte der GBA das IQWiG mit der entsprechenden Literaturrecherche beauftragt.
Beleg eines hinreichenden Zusammenhangs reicht aus
Zuvor hatte der Bundesausschuss im November 2017 die Mindestmengenregelung grundlegend überarbeitet. Entfallen ist seitdem die Vorgabe, dass die Einführung von Mindestmengen „in besonderem Maße“ an den Nachweis einer Abhängigkeit der Behandlungsqualität von der erbrachten Leistungsmenge gebunden sein muss. Seitdem wird nur noch eine Studienlage gefordert, die auf einen wahrscheinlichen Zusammenhang zwischen Menge und Qualität hinweist. Ein vollbeweisender Kausalzusammenhang zwischen Leistungsmenge und Ergebnisqualität ist ausdrücklich nicht erforderlich.
Den Autoren des kürzlich vorgestellten Krankenhausreports der Barmer zufolge könnten 380 Todesfälle im Jahr nach Operationen an Bauchspeicheldrüse oder Darm verhindert werden, wenn die Operateure mehr Erfahrung hätten. (fst)