Montgomery nimmt Ärzteschaft in Schutz

BERLIN (ble/hom). Der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, hat Vorwürfe zurückgewiesen, Ärzte würden in großem Stil von Kliniken Prämien für die Einweisung von Patienten fordern.

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"Das ist völliger Unsinn. Uns ist keiner einzigen Fall bekannt, in dem ein niedergelassener Arzt versucht hat, ein Krankenhaus zu erpressen", sagte er der "Ärzte Zeitung". Umgekehrt gebe es aber sehr viele Versuche von Kliniken, Ärzten unmoralische Angebote zu machen, um Patienten zu bekommen. "Das kann man Bestechung nennen." Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Dr. Rudolf Kösters, hatte zuvor behauptet, Ärzte würden sich zusammenschließen, um die Kliniken unter Druck zu setzen.

Montgomery widersprach dem. Er wolle einzelne Fälle von ärztlichem Fehlverhalten nicht ausschließen. "Aber es handelt sich sicherlich nicht um ein Massenphänomen."

Montgomery warnte vor einer Beschädigung des Gedankens einer intensiveren Zusammenarbeit zwischen Niedergelassenen und Kliniken durch die Debatte. "Die sogenannten Prä-/Post-Verträge können durchaus die Versorgung verbessern. Wir müssen die Verträge deshalb dahingehend prüfen, ob die Leistungen, die erbracht werden, und das, was dafür bezahlt wird, in einem vernünftigen Verhältnis stehen."

Der KBV-Chef Dr. Andreas Köhler bezeichnete die Debatte als verspätetes Sommerlochtheater. Sicherlich gebe "ein paar Fälle", in denen Ärzte illegal Geld kassiert hätten. Es gebe aber keinen Grund, den ganzen Berufsstand anzugreifen.

Ähnlich äußerte sich auch der Staatssekretär im Gesundheitsministerium, Klaus Theo Schröder. Dort, wo die Vorwürfe stimmten, sei das Bestechung und damit strafrechtlich relevant, sagte er am Donnerstag im ARD-Morgenmagazin. Wenn es also wirkliche Beweise gebe, müssten die Fälle zur Anzeige gebracht werden.

Lesen Sie dazu auch: Ärzte räumen mehrere Kanäle zur Bereicherung ein KBV will hart gegen Prämien vorgehen "Ein unfassbarer Skandal" Urologen wenden sich gegen Zuweiserprämien durch Kliniken Zusammenarbeit in der rechtlichen Grauzone: Im Zweifel haben die Richter das letzte Wort Honorare an Zuweiser - was ist erlaubt, was nicht? Lesen Sie dazu auch die Kommentare: Kein gutes Bild in der Öffentlichkeit Verlogene Debatte um Zuweiser

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