KBV will hart gegen Prämien vorgehen

NEU-ISENBURG (juk/ble). Die KBV hat mit scharfer Kritik auf die Zahlung von "Zuweiserprämien" durch Kliniken an Niedergelassene reagiert.

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KBV will hart gegen Prämien vorgehen

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"Wir werden gemeinsam mit Bundesärztekammer, Landesärztekammern und KVen gegen diese Praxis vorgehen", sagte KBV-Vize Dr. Carl-Heinz Müller der "Ärzte Zeitung". Zwar sei die Dimension der Zahlungen noch nicht abschließend geklärt. Bundesweit seien aber Zuwendungen in "nicht geringem Umfang" zu beobachten. Gezahlt würden etwa Honorare für prä- oder poststationäre Untersuchungen nach GOÄ. Voraussetzung ist, dass ein Vertrag zwischen Klinik und Arzt besteht.

Diese Zahlungen seien zulässig. Als eindeutig mit dem Berufsrecht unvereinbar bezeichnete Müller Prämien von bis zu 1000 Euro für Einweisungen, für die keine Gegenleistung erbracht wird.

Derweil zeigt sich der Bonner Arztrechtler Dr. Ingo Pflugmacher überrascht, dass die Diskussion um die Zuweiserprämien erst jetzt hochkocht. Diese Zahlungen gebe es schließlich schon seit Jahren und hätten in einigen Gebieten bereits zu erheblichen Fallzahlverwerfungen geführt. "Krankenhäuser, die etwas zahlen, haben auf einmal einen hohen Fallzuwachs, Krankenhäuser, die nichts zahlen, erhebliche Rückgänge", so Pflugmacher.

Grundsätzlich seien Zahlungen von Kliniken an Niedergelassene nicht per se verboten. Dann müssten Ärzte aber echte Zusatzleistungen erbringen und nicht ohnehin erbrachte Tätigkeiten doppelt abrechnen. Außerdem müssten Wert und Gegenwert der Leistungen stimmen. Daran hapere es in der Realität meistens, auch die rechtliche Ausgestaltung sei oft sehr fragwürdig.

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