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Verlogene Debatte um Zuweiser

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Verlogene Debatte um Zuweiser

© Foto: Reinhold Fögerwww.fotolia.de

Die Debatte, die zurzeit über Prämien von Kliniken an zuweisende Ärzte geführt wird, ist typisch. Sobald es um zusätzliche Einkommen geht, die Ärzte irgendwo erzielen, ist der Neidfaktor groß - und Politiker meinen dann, im Wahlkampf mit populären Äußerungen gegen die Ärzte punkten zu können.

Doch eine solche Betrachtungsweise ist wie fast immer zu einfach und wird der Sache nicht gerecht. Natürlich dürfen Ärzte für eine einfache Zuweisung ohne zusätzliche Leistung kein Geld von Kliniken verlangen. Zuweisung gegen Entgelt ist nicht ohne Grund verboten. Ärzte sollen Patienten dahin verweisen, wo es für die Patienten am besten ist - nicht dorthin, wo sie am meisten Geld bekommen.

Aber dann, wenn eine Zusammenarbeit so angelegt ist, dass die Abläufe zwischen Niedergelassenen und Klinikärzten rationaler gestaltet werden, sieht die Sache anders aus. Wenn Ärzte in Praxen Kliniken effektiv Arbeit abnehmen, wenn sie investieren, damit Informationen schneller fließen, dann ist ein Zusatzhonorar schon gerechtfertigt, solange es angemessen ist. Um so mehr, weil eine verbesserte Zusammenarbeit politisch auch gewollt ist. Es wäre Zeit, für solche Konstruktionen eine rechtliche Grundlage zu schaffen.

Lesen Sie dazu auch: Ärzte räumen mehrere Kanäle zur Bereicherung ein Montgomery nimmt Ärzteschaft in Schutz KBV will hart gegen Prämien vorgehen "Ein unfassbarer Skandal" Urologen wenden sich gegen Zuweiserprämien durch Kliniken Zusammenarbeit in der rechtlichen Grauzone: Im Zweifel haben die Richter das letzte Wort Honorare an Zuweiser - was ist erlaubt, was nicht? Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Kein gutes Bild in der Öffentlichkeit

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