Kommentar zur Corona-Impfpflicht
Moratorium schadet nicht
Der Start der Impfpflicht im Gesundheitswesen rückt näher. Auf allen Ebenen herrscht Unsicherheit.
Veröffentlicht:Sechs Wochen noch, dann gilt auch in Arztpraxen die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Spätestens am 15. März müssen Ärzte, MFA und weiteres nichtärztliches Personal dem Arbeitgeber ihren Impf- oder Genesenenstatus nachweisen.
Gut sechs Wochen ist es überhaupt erst her, dass Bundestag und Bundesrat die Impfpflicht beschlossen haben. Und vielleicht würden dem Projekt weitere sechs Wochen guttun, um nicht sehenden Auges in eine chaotische Einführungsphase zu schlittern. Auf allen Entscheidungsebenen ist die Unsicherheit geradezu greifbar.
Probleme bei Umsetzung
Aufschub für Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen gefordert
Es darf nicht vergessen werden, dass viele Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen seit dem Auftreten von SARS-CoV-2 Ende Dezember in Deutschland länger ungeimpft in Kontakt zu ihren Patienten und Pflegebedürftigen standen, als dass sie dies geimpft tun konnten. Erst ab Januar 2021 wurden die Beschäftigten im Gesundheitswesen Zug um Zug geimpft.
Inzwischen sind wohl 96 Prozent des Krankenhauspersonals und mindestens 90 Prozent des Personals in den Praxen gegen COVID geimpft. Die Ausgangssituation hat sich also massiv zum Besseren verändert. Ein Moratorium für die einrichtungsbezogene Impfpflicht dürfte also beherrschbar bleiben.
Und es sollte berechenbar ausfallen. Einfach zu warten, bis die Gesundheitsämter mit dem ab Mitte März mit der Pflicht zu erwartenden zusätzlichen Arbeitsaufwand durch sind, ist sicherlich die schlechteste Option.
Schreiben Sie dem Autor: anno.fricke@springer.com