Neuer „Pflege-TÜV“ sorgt für Informationsflut zu Heimen

Ein neues Prüfsystem löst die Pflegenoten für Altenheime ab. Ob mehr Informationen mehr Klarheit schaffen, ist umstritten.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

Berlin. Die Pflegenoten sind Geschichte. Am Dienstag haben der Spitzenverband der Kassen (MDS), die Medizinischen Dienste und der Sozialverband VdK in Berlin ein neues Modell der Qualitätsmessung der stationären Pflege vorgestellt.

Das neue Verfahren startet de facto am 1. November. Bis Ende 2020 sollen dann alle rund 14 000 Pflegeheime einmal vom Medizinischen Dienst (MDK) geprüft worden sein. Bereits Mitte nächsten Jahres sollen die ersten Ergebnisse im Netz stehen, kündigten Vertreter der Kassen und der Medizinischen Dienste an.

Das Konzept sieht vor, dass die Pflegeheime den Umsetzungsgrad von Qualitätsindikatoren halbjährlich an eine Datensammelstelle bei den Pflegekassen melden. Die Prüfer der Medizinischen Dienste gleichen diese Ergebnisse bei der Vor-Ort-Inaugenscheinnahme mit der Realität ab. Vorgesehen sind jährliche Prüfungen, die einen Tag vorher angekündigt werden sollen. Bei schweren Mängeln können die Kassen die Versorgungsverträge kündigen.

Aus den gemeldeten Daten werden sukzessive bundesweite Durchschnittswerte abgeleitet. Ziel sei, dass sich die Qualität der Heime bei jedem von 16 Qualitätsindikatoren über beziehungsweise unter dem ermittelten Durchschnitt einordnen lasse, sagte MDS-Geschäftsführer Dr. Peter Pick.

Statt auf eine Schulnote wie bisher werden Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Suche nach einem guten Pflegeheim künftig auf ein „Datenkonvolut“ stoßen, kündigte Dr. Monika Kücking, Leiterin der Abteilung Gesundheit des GKV-Spitzenverbandes an. Um sich einen Überblick zu verschaffen, werden Interessierte eine zweistellige Zahl von Seiten studieren müssen.

Bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden Verträge zwischen niedergelassenen Ärzten und Altenheimen. „Die Ärzte werden nicht einbezogen“, sagte Kücking. Eine strukturierte haus- und fachärztliche Versorgung in Altenheimen hat der Gesetzgeber mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz vorgegeben.

Dr. Ines Verspohl vom VdK forderte mehr Transparenz. Die bei den Kassen auflaufenden Daten dürften dort nicht monopolisiert werden. Auch Institutionen wie die „Weiße Liste“ sollten zugreifen dürfen.

Das von der Universität Bielefeld und dem Aqua-Institut in Göttingen gemeinsam mit dem VdK entwickelte Verfahren stößt nicht nur auf Zustimmung. Vertreter von Parteien und Patientenschützer forderten umgehend eine simplifizierende Darstellung der Qualitätsergebnisse und eine leichtere Vergleichbarkeit der Heime.

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