Hessische Krankenhausgesellschaft
Nicht alle Intensivbetten im DIVI-Register gemeldet
Wie viele Intensivbetten seit Ende März tatsächlich bezuschusst worden sind, bleibt unklar. Die Hessische Krankenhausgesellschaft geht davon aus, dass nicht das Intensivregister der DIVI, sondern nur das Land darüber Aufschluss geben kann.
Veröffentlicht:Eschborn. Das Bundesgesundheitsministerium will Medienberichten nachgehen, dass die Höhe der ausgezahlten Investitionszuschüsse und die Zahl zusätzlicher Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit auseinanderklaffen könnte. Bereits am Donnerstag hatten das rbb-Magazin „Kontraste“ und die „Ärzte Zeitung“ das Thema aufgegriffen. Bis zu 7305 dieser Betten könnten in der Rechnung fehlen.
DIVI fand Meldungen teils unnötig
Zu den verschiedenen Gründen (die „Ärzte Zeitung“ berichtete), warum die Zahl der Intensivkapazitäten im DIVI-Intensivregister nicht mit der tatsächlichen übereinstimmt, führt die HKG einen weiteren Punkt an: „Einige unserer Krankenhäuser aus Hessen berichteten uns, dass man sich um eine Anmeldung bei dem DIVI-Intensivregister aufwendig und mehrfach bemühte, eine Eintragung allerdings vonseiten der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI) abgelehnt wurde, heißt es in einer Pressemitteilung.
In der Begründung sei angeführt worden, dass in den betreffenden Häusern keine intensivmedizinischen Kapazitäten im lowCare, highCare oder für ECMO Behandlung vorgehalten würden, sodass eine Registrierung nicht erforderlich sei.
Die Meldung von zusätzlich geschaffenen Beatmungsplätzen habe daher lediglich bei der zuständigen Landesbehörde zu erfolgen, erklärt Professor Steffen Gramminger, geschäftsführender Direktor der HKG per Pressemitteilung am Montag.
Nur Landesbehörden haben Einblick
Einzig und allein die Landesbehörden seien in der Lage, Klarheit zu schaffen, ob beantragte Intensivplätze tatsächlich geschaffen wurden, so die HKG.
Bei der Berichterstattung im ARD-Magazin „Kontraste“ zu den fehlenden Intensivbetten hätte der Krankenhausseite die Möglichkeit gegeben werden müssen, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Dies sei nicht geschehen, kritisiert die HKG. (ato/ af)