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Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

Im an Reizworten nicht gerade armen Gesundheitswesen gehört "Mindestmenge" in die Spitzengruppe. Sobald Fachgesellschaften oder Krankenkassen eine Mindestzahl von Eingriffen als Voraussetzung für die Leistungserbringung fordern, ist das Geschrei bei den betroffenen Anbietern groß.

Das war und ist bei der Versorgung von Frühgeborenen nicht anders. Schon lange wird um die Frage gerungen, wie viel Routine Kliniken bei der Versorgung von Frühchen haben müssen. Selbst die 2010 vom GBA festgelegte Untergrenze von 14 Frühchen pro Jahr stieß auf heftigen Widerstand.

Die Forderung der AOK Rheinland/Hamburg, die Mindestmenge auf 30 zu erhöhen, hat einiges für sich. Bei der Versorgung dieser höchst vulnerablen Patientengruppe macht die Bündelung der Expertise Sinn – gerade wenn der Verdacht besteht, dass die vergleichsweise hohe Säuglingssterblichkeit in Deutschland mit der Verteilung der Fälle auf zu viele Häuser in Zusammenhang stehen könnte. Bei den Vertretern der betroffenen Kliniken wird das wenig Begeisterung auslösen.

Aber sie sollten sich fragen, ob sie eine ihnen nahestehende Frau bei einer drohenden Frühgeburt in ein Haus schicken würden, bei dem man sich auf die wichtige Routine nicht wirklich verlassen kann.

Lesen Sie dazu auch: Versorgung: AOK für Mindestmengen bei Frühgeburten

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