Kommentar – Neues Gesetz

Organspende – ein Anfang

Wolfgang van den BerghVon Wolfgang van den Bergh Veröffentlicht:

Herr Spahn, das ist ein gutes Gesetz.“ Zugegeben: Mit diesem Satz hat sich die Ärztin und Grünen-Gesundheitspolitikerin Dr. Kirsten Kappert-Gonther nicht leicht getan. Sie sei damit zum „Äußersten“ geschritten, sagt sie. Es geht um das Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Organspende. Das Gesetz, über das der Bundestag abschließend beraten hat, schafft eine wesentliche Grundlage für die Verbesserung der Organentnahme in Deutschland.

Und dabei geht’s eben nicht nur um die bessere finanzielle Ausstattung der Häuser, die sich an der Explantation beteiligen. Ein wichtiger Punkt ist die Aufwertung des Transplantationsbeauftragten. Neben seiner fachlichen Expertise wird seine Rolle in den über 1200 Entnahmekliniken gestärkt – auch in den Teams auf den Intensivstationen.

Transplantationschef Professor Ulrich Pulkowski aus Rendsburg sprach kürzlich im ZDF vielen Kollegen aus dem Herzen: „Sie müssen in den Kliniken eine positive Stimmung zur Transplantationsmedizin erzeugen.“ Recht hat er! Doch das ist mit Gesetzen alleine nicht zu regeln. Sie können den Weg ebnen. Das nächste Kapitel, das mit dem Thema Widerspruchslösung überschrieben ist, kann aufgeschlagen werden.

Lesen Sie dazu auch: Bundestag: Gute Karten für Neuregelungen bei Organspende

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