Pandemie

Pädiater üben weiter Kritik an Corona-Schutzkonzept

Obwohl die Ampel noch auf den letzten Metern bei den geplanten Corona-Regeln für Schulen und Kitas ab Herbst nachgebessert hat, halten Pädiater die Pläne weiter für überzogen.

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Berlin. Der Bundestag will an diesem Donnerstag (8. September) einen Haken unter das COVID-19-Schutzgesetz machen und damit das Corona-Schutzkonzept für Herbst absegnen. Aus Sicht von Kinder-und Jugendärzten hat die Ampel auf den letzten Metern noch „schwerwiegende Einschränkungen“ beim Zugang zu Schulen und Kitas abgemildert. Ein Kritikpunkt bleibe allerdings bestehen, erklärten der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) und die Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) am Mittwochabend.

COVID-19 mit Influenza und RSV vergleichbar

„Wir haben empfohlen, COVID-19 nicht in die Liste der unter Paragraf 34 Infektionsschutzgesetz aufgeführten Krankheiten aufzunehmen“, sagte Dr. Thomas Fischbach, Präsident des BVKJ, sagte BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach.

Zum aktuellen Zeitpunkt der Pandemie sei COVID-19 mit Influenza und dem Respiratorisches Synzytial-Virus (RSV) vergleichbar. „Beide sind zu Recht nicht Teil dieses Kataloges, der dazu dient, schwere Infektionskrankheiten mit besonders hohem Gefährdungspotential für Kinder zu enumerieren.“ Insofern sei COVID-19 bei Kindern und Jugendlichen nicht grundsätzlich anders zu kategorisieren, so Fischbach.

BEVKi-Sprecherin Katharina Queisser betonte, für Eltern sei es selbstverständlich, dass ein krankes Kind in der familiären Umgebung am besten gesund werde. „Ein verpflichtendes Freitesten, so wie es im aktuellen Infektionsschutzgesetz angedacht ist und welches ausschließlich die Kinder betreffe, sei „Kinder, Eltern, Familien und Fachkräfte unnötig und belastend im Lebens- und Arbeitsalltag“, so Queisser.

Fischbach: Regelung medizinisch nicht sachgerecht

Eine Regelung, die Kindern und Jugendlichen bei milden Krankheitssymptomen ein besonderes Testregime abverlange oder sie auf andere Weise anders behandele als Erwachsene, sei aus medizinischer Sicht nicht sachgerecht, sagte Pädiater Fischbach. „Wenn Kinder oder Jugendliche ernsthaft krank sind, sollten sie nicht in die Schule oder den Kindergarten gehen.“

Hier unterscheide sich COVID-19 jedoch nicht von den Erkältungskrankheiten, „bei denen in den Schulen und Kindergärten seit je her ein verantwortungsvoller Umgang selbstverständliche Praxis ist“, so der BVKJ-Chef. (hom)

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