Beschluss der Ministerpräsidenten
Per Vorschaltgesetz: Länder pochen auf Milliarden-Soforthilfen für Kliniken
Erst Vorschaltgesetz, dann Reform: Der Bund soll existenzbedrohten Krankenhäusern mit fünf Milliarden Euro beispringen, fordern die Regierungschefs der Länder in einem am Freitag gefassten Beschluss.
Veröffentlicht:Berlin/Frankfurt am Main. Klare Ansage Richtung Berlin: Die Regierungschefs der 16 Länder haben den Bund dazu aufgefordert, noch im laufenden Jahr ein einmaliges Nothilfeprogramm in Höhe von fünf Milliarden Euro aufzulegen. Damit habe der Bund „existenzbedrohten Krankenhäusern“ beizuspringen und die Krankenhauslandschaft zu stabilisieren, heißt es in einem am Freitag gefassten Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) in Frankfurt am Main.
Das Sofortpaket sei von der Bundesregierung via Vorschaltgesetz zur geplanten Krankenhausreform auf den Weg zu bringen, heißt es in dem Beschluss. Die Reform soll Anfang 2024 in Kraft treten – ein Referentenentwurf dazu wird in Kürze erwartet. Erste Arbeitsentwürfe kursieren bereits.
Ampel-Koalition lehnt Griff zur Gießkanne ab
Die Ampel-Koalition lehnt finanzielle Soforthilfen bislang ab – erst am Mittwoch hatte der Abteilungsleiter für Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung im Bundesgesundheitsministerium, Michael Weller, betont, die Regierung wolle den Krankenhausumbau nicht mit einem Vorschaltgesetz flankieren.
Die Länder betonen in ihrem Beschluss, aus allen Regionen Deutschlands sendeten Krankenhäuser inzwischen „bedrohliche Signale zur wirtschaftlichen Lage“. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft geht von einem Defizit bis Ende des Jahres in Höhe von rund zehn Milliarden Euro aus. (hom)