„Keine klaren Ansagen“

CSU-Abgeordneter Pilsinger wirft Lauterbach „kommunikatives Desaster“ bei Corona-Impfverordnung vor

Der Umstieg von der Corona-Impfverordnung auf die Regelversorgung sorgt für Gesprächsbedarf. „Lauterbach weiß nicht, was er anrichtet“, warnt der CSU-Abgeordnete Stephan Pilsinger. Am Freitag befasst sich die KBV-Vertreterversammlung damit.

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„Lauterbach weiß gar nicht, was er anrichtet“: CSU-Gesundheitspolitiker und Arzt Stephan Pilsinger.

„Lauterbach weiß gar nicht, was er anrichtet“: CSU-Gesundheitspolitiker und Arzt Stephan Pilsinger.

© Bundestag

Berlin. Ab 1. Januar sollen Impfungen gegen COVID-19 in den Praxen nach den Regeln der Schutzimpfungsrichtlinie des G-BA ablaufen. Im Bundestag werden Zweifel laut, ob die Umstellung von der Corona-Impfverordnung auf die Regelversorgung bis dahin zu schaffen ist.

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Von einem „kommunikativen Desaster“ im Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit Gesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) an der Spitze spricht der CSU-Abgeordnete Stephan Pilsinger, selbst Arzt.

„Weil Lauterbach keine klaren Ansagen macht, wird den Kassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen ein Monat vor dem Auslaufen der aktuellen Verordnung mitgeteilt, dass sie die Corona-Impfungen innerhalb von vier Wochen in die Regelversorgung zu überführen haben“, sagte Pilsinger der Ärzte Zeitung am Donnerstag. Das sei organisatorisch und rechtlich nicht zu machen. Das müsste auch der Gesundheitsminister wissen, so Pilsinger.

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Corona-Impfungen in Gefahr

Die widersprüchlichen Aussagen aus dem BMG brächten nicht nur die Kassen und die KVen ins Schwitzen, sondern auch den Pharmagroßhandel und die Apotheker vor Ort. „Lauterbach weiß gar nicht, was er anrichtet und riskiert, dass ausgerechnet im Winter 2023 keine Corona-Impfungen angeboten werden können“, sagte Pilsinger.

„Die Bundesregierung wird die Möglichkeit von Schutzimpfungen gegen SARS-CoV-2 nahtlos sicherstellen“, antwortete das Ministerium auf eine Anfrage Pilsingers. Die Corona-Impfverordnung trete gleichwohl (Stand 30.November) mit Ablauf des 31. Dezembers außer Kraft.

Im Anschluss könnten Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen und mit weiteren Stellen Verträge über Schutzimpfungen schließen. Wörtlich heißt es in der Antwort: „Das Bundesministerium für Gesundheit erarbeitet daher momentan Lösungen, um Schutzimpfungen gegen SARS-CoV-2 auch nach Auslaufen der Corona-Impf-Verordnung weiterhin zu ermöglichen“.

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Lauterbach: Keine Wirtschaftlichkeitsprüfungen

Lauterbach hatte am Dienstag angekündigt, dass unter den neuen Bedingungen der Impfstoff zur Verfügung gestellt werde. Finanziert werden solle die Ausgabe aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, ab Anfang April dann direkt von den Kassen. Mindestens bis April solle es in diesem Zusammenhang auch keine Wirtschaftlichkeitsprüfungen geben.

Ärzte hatten davor gewarnt, dass unter Bedingungen der Regelversorgung ein hoher Verwurf des Corona-Impfstoffes von BioNTech/Pfizer drohe, weil die Standardpackungen mit 60 Dosen für die aktuelle Impffrequenz in den Praxen in der Regel zu groß seien.

Die Impfverordnung wird am Freitag auch Thema bei der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Berlin sein. (af)

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