PPP-Richtlinie
Psychiatrische Kliniken stoßen sich an Personalvorgaben
Über 80 Prozent der psychiatrischen Krankenhäuser sehen die PPP-Richtlinie mit ihren Mindestvorgaben fürs Personal kritisch, so eine aktuelle Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts.
Veröffentlicht:Berlin. Deutschlands Kliniklobby hadert weiter mit der seit Januar geltenden Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik, kurz PPP-RL genannt.
Die Personalvorgaben würden von der Mehrheit der psychiatrischen Krankenhäuser kritisch gesehen, ließ die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) am Freitag per Pressemitteilung verlauten.
Probleme mit dem Personaleinsatz
Die DKG verwies dazu auf das aktuelle „Psychiatrie-Barometer“ des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI). Demnach stufen 82 Prozent der Kliniken die PPP-RL als Rückschritt in der Versorgung psychisch kranker Menschen ein.
Begründet wird dies damit, dass infolge der Richtlinie Personal nicht mehr dort zum Einsatz komme, wo es fachlich gebraucht werde, sondern wo es nachgewiesen werden müsse. Nur knapp die Hälfte der Kliniken geht laut Befragung des DKI davon aus, dass sie die Personalvorgaben umsetzen können.
In einem Podcast der „Ärzte Zeitung“ hatte vor Kurzem auch der stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbands der Privatkliniken und CEO der Schön-Kliniken, Dr. Mate Ivancic, Kritik an der PPP-Richtlinie geäußert. Die Vorgaben seien gut gemeint, wirkten sich aber dennoch negativ in der Patientenbetreuung aus.
Ab 2022 drohen Abschläge
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hatte die PPP-RL im Herbst 2019 gegen die Stimmen der Krankenhausbank beschlossen. Die darin enthaltenen Personalvorgaben sollen der Qualitätsverbesserung in der stationären psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung dienen. Ab 2022 drohen den Einrichtungen Vergütungsabschläge, wenn sie die Vorgaben nicht einhalten. (hom)