Hausarztvertrag Bayern

Qualität trennt Spreu vom Weizen

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MÜNCHEN. Der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) hat die Hausärzte, die Ende März aus dem AOK-Hausarztvertrag ausscheiden müssen, nach eigenen Angaben "mehrfach schriftlich" auf die notwendige Einhaltung der Teilnahmevoraussetzungen und die Folgen hingewiesen.

Über 90 Prozent der teilnehmenden Hausärzte würden die Vertragsbedingungen erfüllen, betonte BHÄV-Vorsitzender Dr. Dieter Geis. Dies sei gelungen, weil der BHÄV kurzfristig Fortbildung zur Geriatrie und Psychosomatik angeboten habe.

Von etwa 680 Hausärzten, denen Ende November die Teilnahmevoraussetzung Geriatrie noch fehlte, hätten bis auf 243 Ärzte bis Ende des Jahres den Nachweis "Geriartrisches Assessment" erbracht.

Für Hausärzte, die noch den Fortbildungsnachweis für die Psychosomatische Grundversorgung" erbringen müssen, habe sich der BHÄV bei der AOK für eine kulante Vorgehensweise eingesetzt, teilte Geis mit. Die AOK habe jedoch auf der Einhaltung der vertraglichen Frist bestanden.

Ungeachtet dessen hätten Hausärzte, die jetzt zum 31. März aus dem AOK-Hausarztvertrag gestrichen werden, die Möglichkeit an den fehlenden Fortbildungen teilzunehmen, um dann wieder an dem Vertrag teilnehmen zu können.

Der Vorgang mache aber auch deutlich, "dass an die hausarztzentrierte Versorgung auch höhere qualitative Anforderungen gestellt werden", erklärte Geis. (sto)

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