„Ampel“-Gesetz zu Corona

RKI-Chef Wieler zu COVID-Lage: „Es ist fünf nach zwölf“

Das RKI ist höchst besorgt angesichts der vierten Corona-Welle. Noch-Gesundheitsminister Jens Spahn findet, dass zu wenig im COVID-Instrumentenkasten der „Ampel“ drin ist. FDP-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann widerspricht.

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„Es ist fünf nach zwölf“, befand RKI-Präsident Wieler anhand der neuesten Corona-Zahlen.

„Es ist fünf nach zwölf“, befand RKI-Präsident Wieler anhand der neuesten Corona-Zahlen.

© Wolfgang Kumm/dpa

Berlin. Der Streit um die Corona-Pläne der mutmaßlichen „Ampel“-Partner hält an. Der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte am Freitag, zur Eindämmung der vierten Welle brauchten die Länder „mehr, als aktuell möglich gemacht werden soll“. Spahn brachte zudem eine „2G plus“-Regelung für öffentliche Veranstaltungen ins Spiel: Das würde einen Zugang nur noch für Geimpfte und Genesene plus tagesaktuellem Negativ-Test bedeuten.

Das Robert Koch-Institut empfiehlt in seinem aktuellen Wochenbericht, größere Veranstaltungen abzusagen oder zu meiden. RKI-Chef Professor Lothar Wieler stellte am Freitag mit Blick auf die Corona-Lage fest: „Es ist fünf nach zwölf.“

Spahn für „2G plus“

Der von SPD, Grünen und FDP eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes sieht einen schmaleren Maßnahmen-Katalog vor – 2G- und 3G-Regelungen sind allerdings möglich. Flächendeckende Schulschließungen oder Ausgangssperren zwecks Kontaktbeschränkungen dagegen sind nicht mehr vorgesehen.

Zudem will die „Ampel“ die epidemische Lage am 25. November auslaufen lassen. Der Chef der Unionsfraktion, Ralph Brinkhaus, hatte das am Donnerstag im Bundestag scharf kritisiert.

Ullmann: Entschärfen keine Regeln!

Der FDP-Gesundheitspolitiker Professor Andrew Ullmann verteidigte dagegen die geplanten Änderungen am Infektionsschutzgesetz. „Wir entschärfen keine Regeln“, sagte er dem Nachrichten-Sender „Phoenix“ am Freitag. Man schaffe vielmehr Maßnahmen, die rechtssicher seien. Gleichwohl sei man offen für gute Vorschläge, um den Gesetzentwurf nachzubessern.

Gelegenheit dazu bietet die Experten-Anhörung im Hauptausschuss des Bundestags. Die Anhörung ist für kommenden Montag geplant. Die Verabschiedung des Gesetzes in zweiter und dritter Lesung im Bundestag ist für den 18. November vorgesehen. Der Bundesrat könnte am Folgetag über das Gesetzespaket abstimmen. Bundesratspräsident Bodo Ramelow (Linke) entschied am Freitag, dass die Länderkammer am 19. November zur Sondersitzung zusammenkommt. (hom)

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