Regeln für die Kassen-Pleite und ein voller Omnibus

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BERLIN (HL). Der Bundestag hat am Freitag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ein neues, für alle Kassen geltendes Insolvenzrecht beschlossen. Außerdem wurden die Altersgrenze für Vertragsärzte abgeschafft, neue Leistungen eingeführt.

Jetzt gibt es ein neues, für alle Kassen geltendes Insolvenzrecht.

Jetzt gibt es ein neues, für alle Kassen geltendes Insolvenzrecht.

© Foto: bilderbox www.fotolia.de

Das neue Insolvenzrecht sichert die Vergütung von Ärzten und Leistungserbringern, wenn eine Krankenkasse pleite geht. Letztlich geht die Haftung dann auf alle Krankenkassen über. Regeln wurden für Versorgungsansprüche der Kassenmitarbeiter beschlossen.

Quasi huckepack - gesetzestechnisch ist das ein Omnibusverfahren - wurden mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen der GKV (GKV-OrgWG) für Ärzte und Patienten wichtige Entscheidungen getroffen. So entfällt die Altersgrenze für Vertragsärzte ab dem 1. Oktober generell. Übergangsregeln wurden für Ärzte beschlossen, die seit dem 1. Januar ausscheiden mussten, deren Vertragsarztsitz aber noch nicht nachbesetzt worden ist.

Wichtig für Hausärzte: Bis zum 30. Juni 2009 müssen Kassen flächendeckend Hausarzt-Verträge abschließen. Die Position des Hausärzteverbandes wurde dabei gestärkt - wo er mehr als 50 Prozent der Allgemeinärzte organisiert, hat er einen Anspruch auf Vertragsabschluss.

Für Patienten, die enterale Ernährung benötigen, werden die Leistungen erweitert. Der Gesetzgeber reagiert auf ein Bundessozialgerichts-Urteil, das die Leistungen begrenzt hatte. Außer wird den Krankenkassen die sozialmedizinische Nachsorge bei Kindern zur Pflichtaufgabe gemacht.

Lesen Sie dazu: Das Drehbuch für den Untergang einer kranken Kasse Im Schatten der Finanzmarktkrise passiert der Gesundheitsfonds die letzte Hürde

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