Rheinland-Pfalz

Regierung beschließt Landarztquote

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MAINZ. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat die Einführung einer Landarztquote auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf sieht vor, bis zu zehn Prozent aller Medizinstudienplätze im Land an Bewerber zu vergeben, die sich verpflichten, nach Studium und Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin für zehn Jahre in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohtem Gebiet zu arbeiten.

Abgesichert werden diese Verpflichtungen mit einer gestaffelten Vertragsstrafe von bis zu 250 000 Euro. Härtefallregelungen sind nach Angaben von Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) vorgesehen. Als Auswahlkriterien gilt neben der Abiturnote auch die fachliche und persönliche Eignung für den Arztberuf. An weiteren Detailregelungen zur Umsetzung der Landarztquote wird noch gearbeitet.

„Wir möchten das Fachgebiet Allgemeinmedizin und eine Tätigkeit in ländlichen Regionen von Rheinland-Pfalz für angehende Ärztinnen und Ärzte attraktiver gestalten. Gepaart mit anderen Maßnahmen treten wir damit dem Problem des befürchteten Landarztmangels konsequent entgegen“, sagte Bätzing-Lichtenthäler.

Im Sommer hatte bereits NRW den Weg zur Landarztquote geebnet. Bayern will bis zu fünf Prozent der Studienplätze an Abiturienten vergeben, die als Hausärzte in unterversorgten Regionen arbeiten wollen. Auch Sachsen-Anhalt plant eine Quote.

Die Quotenregelung ist allerdings unter Medizinstudenten und Ärzteverbänden umstritten. So hält der Marburger Bund eine Erhöhung der Studienplatzzahlen im Kampf gegen den Ärztemangel für sinnvoller als die Quote. (chb)

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