Solidarität - eine bittere Pille für die PKV

Versicherungspflicht für alle, ein subventionierter Basistarif für Sozialfälle, erleichterte Wechselmöglichkeiten unter den Versicherungen - für die private Krankenversicherung harte Eingriffe ins System. Das Bundesverfassungsgericht prüft.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

Wäre es nur nach der SPD gegangen, dann wäre die private Krankenversicherung mit der letzten Gesundheitsreform zum Abwicklungsmodell geworden. Nur noch der Versichertenbestand wäre, weil das Prinzip des Vertrauensschutzes gilt, im konventionellen PKV-System weiter versichert gewesen. Alle bisherigen GKV-Versicherten und alle neuen Versicherten wären automatisch in einer dann hundertprozentig solidarischen Bürgerversicherung bei Krankheit geschützt.

Die weitaus meisten Gesundheitsökonomen leisten den SPD-Vorstellungen insofern Unterstützung, als sie die völlig getrennten Systeme von GKV und PKV für überkommen halten. Ein echter Systemwettbewerb ist nicht möglich, weil die Beitragskalkulationen - einkommensabhängiger Beitrag in der GKV, risikoabhängige Prämien in der PKV - nicht miteinander vereinbar sind. Alterungsrückstellungen in der PKV machen überdies einen Wechsel zwischen verschiedenen Versicherungsunternehmen nahezu unmöglich.

Geschäftsmodell der PKV bleibt erhalten

Tatsächlich kam die Gesundheitsreform in einer für die PKV weitaus milderen Version. Im Grundsatz bleibt sie wie bislang bestehen, und auch GKV-Versicherte können unter erschwerten Bedingungen zu ihr wechseln - aber es gibt neue Elemente, die einer solidarischen Krankenversicherung entlehnt sind.

In der politischen Argumentation wog dabei das Phänomen einer wachsenden Zahl nicht versicherter Bürger besonders stark. Hochrechnungen aus der Mikrozensus-Erhebung von 2003 besagten, dass etwa 180 000 Bürger keinen Krankenversicherungsschutz haben. Diese Zahl wurde im Zuge der Beratungen der Gesundheitsreform auf rund 300 000 extrapoliert.

Menschen ohne Versicherungsschutz: Das konnten Arbeitnehmer sein, die im Ausland gearbeitet hatten, nicht mehr in der GKV versichert waren, nach Deutschland zurück kamen und feststellten mussten, dass sie nicht mehr in die GKV zurück konnten. Das konnten aber auch ehemalige privat Versicherte sein, denen die Prämie zu teuer geworden war. Beispielsweise Selbständige mit geringem Einkommen oder Rentner, die als Aktive das GKV-System verlassen hatten, nun aber die Prämien nicht mehr bezahlen konnten.

Neu ist das Recht auf Versicherung für alle

Grundsätzlich gilt nun nach der Gesundheitsreform ein Recht auf Versicherung. Und zwar dort, wo der Bürger früher einmal versichert war. Das heißt, ehemals privat Krankenversicherte muss die PKV wieder aufnehmen. Es gibt einen Kontrahierungszwang. Außerdem muss die PKV einen Sozialtarif mit GKV-Leistungsniveau anbieten. Er muss von allen Versicherungen solidarisch finanziert werden. Um den Wechsel zwischen Versicherungen zu erleichtern, wurden die Alterungsrückstellungen portabel gemacht, sie können jetzt zum Teil von Versicherten mitgenommen werden.

Eine Reihe von PKV-Unternehmen bewertet dies als einen Angriff in verfassungsrechtliche geschützte Positionen. Am 10. Dezember wurde darüber vor dem Bundesverfassungsgerichts verhandelt. Im Frühjahr wird das Urteil erwartet.

Lesen Sie dazu auch: Kapital fürs Alter kann der Versicherte nun mitnehmen Für den Notfall gedacht: der Basistarif der PKV

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