Für den Notfall gedacht: der Basistarif der PKV

Bezahlbarer Krankenversicherungsschutz bei sozialen Härtefällen -das ist die Idee des PKV-Basistarifs.

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Ab dem 1. Januar 2009 müssen alle privaten Krankenversicherungen einen so genannten Basistarif anbieten, und zwar als Vollversicherung und in einer beihilfekonformen Variante. Außerdem muss eine Versicherungsmöglichkeit für Kinder und Jugendliche geschaffen werden. Zugang zum Basistarif haben am 1. Januar 2009 freiwillig gesetzlich Versicherte oder die im ersten Halbjahr 2009 diesen Status erreichen. Unbeschränkt in den Basistarif können auch Versicherte übertreten, die ab 2009 einen neuen PKV-Versicherungsvertrag abschließen. Wer vor dem 1. Januar 2009 privat versichert ist, kann nur im ersten Halbjahr 2009 in den Basistarif wechseln.

Danach ist ein Wechsel für alle privat versicherten nur noch unter diesen Bedingungen möglich: der versicherte muss das 55. Lebensjahr vollendet haben oder eine gesetzliche Rente beziehen (oder Pensionär sein) oder hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts sein.

Grundsätzlich herrscht für den Basistarif Kontrahierungszwang. Die Gesundheitsprüfung dient nur der Feststellung von Risiken, um deren besondere Kosten innerhalb des PKV-Systems auszugleichen. Es ist den Unternehmen jedoch nicht erlaubt, Risikozuschläge zu erheben oder bestimmte Leistungen auszuschließen, etwa weil Vorerkrankungen bestehen. Der Basistarif bietet Leistungen entsprechend der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie müssen mit vier Selbstbehaltsstufen (300 bis 1200 Euro) angeboten werden. Der Versicherte ist für drei Jahre an die von ihm gewählte Selbstbehaltsstufe gebunden.

Die Prämie im Basistarif ist auf den GKV-Höchstbeitrag limitiert. Bei Hilfebedürftigkeit kann dieser Beitrag deutlich ermäßigt werden (soziale Komponente).

Bei der PKV rechnet man damit, dass der Basistarif in sich nicht wirtschaftlich sein wird und Subventionen erfordert, die aus dem normalen Geschäft der privaten Krankenversicherung refinanziert werden müssen. Die konventionellen privaten Krankenversicherungen könnten deshalb teurer werden - um wie viel, das lässt sich schwer prognostizieren. (HL)

Lesen Sie dazu auch: Solidarität - eine bittere Pille für die PKV Kapital fürs Alter kann der Versicherte nun mitnehmen

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